28.11.2019 Das Stadtplanungsamt bereitet die letzte und damit verbindliche Bürgerbeteiligung zum Discounterprojekt im Ortskern vor. Wenn die Stadtverordnetenversammlung am 3. Dezember zustimmt, ist die Offenlage des Entwurfes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 Frankfurter Landstraße 171-173 für die Zeit vom 17. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2020 geplant. Da viele der Unterlagen, die in dieser Zeit beim Stadtplanungsamt und in der Arheilger Bezirksverwaltung eingesehen werden können, bereits im Internet stehen, kann man sich auch vor dem 17.12. informieren und zum Plan in einer Einwendung Stellung nehmen.
Auf der Internetseite der Stadt Darmstadt sind folgende Unterlagen veröffentlicht: die Magistratsvorlage 2019/322 vom 11.10.2019 mit dem Antrag auf Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 43 mit den entsprechenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die umfangreiche Begründung mit Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan von Aldi mit insgesamt 11 Plänen, und das Ergebnis der vorläufigen Prüfung der Planung durch Behörden und Fachämter.
Die von Aldi in Auftrag gegebenen und schon länger vorliegenden Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm, Klima und Naturschutz bleiben hingegen bis zum Offenlegungstermin unter Verschluss. Ebenso ist der viele Details regelnde Durchführungsvertrag, den Aldi und die Stadt abschließen müssen, noch nicht bekannt. Seitens der IGAB Projektgruppe „Ortskern“ wird schon seit Monaten über das Vorhaben und seine Auswirkungen auf den Stadtteil Arheilgen informiert. Nachdem auf Empfehlung des Gestaltungsbeirates, der auf Nachfrage der IGAB einberufen wurde, schon die gröbsten Mängel in der Gestaltung behoben sind, bleiben doch zu viele Nachteile bestehen:
– das gewaltige Bauvolumen passt nicht in das Arheilger Ortsbild und ist insbesondere am Rand des historischen Ortskerns nicht vertretbar
– trotz mehrmaliger Überarbeitung ist die architektonische Gestaltung des Baus nicht besser geworden
– die weit über das ortsübliche Maß hinausgehende hohe Grundstücksausnutzung ist eine eklatante Ungleichbehandlung aller Nachbarn, die sich an die bisher vorgeschriebene Bauweise und Auflagen halten müssen
– die gute Ausstattung Arheilgens im Bereich Nahversorgung mit Verbrauchermarkt, Discounter, Drogeriemarkt und Hofläden wird mit einem weiteren Discounter nicht verbessert sondern gefährdet das bestehende Angebot
– die mit dem Vorhaben verbundenen Einschränkungen im Straßen-, Straßenbahn- Radverkehr und ruhenden Verkehr führen im Ortskernbereich zu nicht vertretbaren Verkehrsproblemen
In Gesprächen an den Infoständen, in denen eine breite Ablehnung des Projektes zu erkennen war, wurde deutlich, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an der Offenlegung mit eigenen Einwendungen beteiligen möchten. Für diejenigen, die nicht die Zeit für das Studium der umfangreichen Unterlagen haben, ihre Meinung aber kundtun wollen, bereitet die IGAB einen Musterbrief vor mit den oben beschriebenen Ablehnungsgründen. Dieses Schreiben kann bereits beim Infostand der Projektgruppe Ortskern am 30. November zwischen 10 und 14 Uhr vor dem Löwen mitgenommen oder vor Ort unterschrieben und abgegeben werden. Diese Einwendungsschreiben können per Post geschickt oder zur Weiterleitung an die Stadt bei der IGAB-Geschäftsstelle Meidnerweg 12 oder beim Hofladen Rohmann in der Darmstädter Straße abgegeben werden.