Ortskern

Wir wollen unseren Ortskern schützen!

Die Ausgangslage:  Zwischen Frankfurter Landstraße und Darmstädter Straße soll ein Discountmarkt mit über 1.000 m² Verkaufsfläche und 15 Wohnungen darüber und daneben entstehen. Anlieferung und Zufahrt zur Tiefgarage sollen über die Frankfurter Landstraße erfolgen.

6 Grundstücke (von privat und Stadt) wurden bereits an Aldi verkauft. Da das Vorhaben nach dem gültigen Bebauungsplan nicht zulässig ist, soll es mittels Sonderrecht („Vorhabenbezogener Bebauungsplan“) genehmigt werden. Zurzeit werden die dafür benötigten Gutachten und Vorarbeiten erstellt. Eine Offenlegung mit Beteiligung der Bevölkerung steht bevor.

Aktuelle Infos zu ALDI

Der geplante Neubau zerstört das historische Ortszentrum

Ein Markt mit mehr als 1000 qm Verkaufsfläche ist mit dem im Arheilger Ortskern noch gut ablesbaren Erbe einer sehr alten und lange bewahrten städtebaulichen Entwicklung unvereinbar! Die Entstehung Arheilgens geht bis ins 12. Jahrhundert zurück. So entstand längs der Darmstädter Straße das Unterdorf mit landwirtschaftlichen Gehöften, mit Wohngebäuden an der Straße, Ställen und Scheunen um den Hof. Zur Reitbahn hin bestand mit dem Dorfgraben und den aneinander angebauten Scheunen bis ins 19.Jhdt ein fast geschlossener Ortsrand.

Diese Baustruktur sollte noch 1979 laut der Stadtteil- und Ortskernrahmenplanung der Stadt von 1979 erhalten und weiterentwickelt werden. Sie ist Inhalt von drei Bebauungsplänen (1983) und Grundlage der Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsprogramm von Hessen und dem Bund. Nach dem Bebauungsplan A 7.1 sollte eine neue Bauzeile im Bereich der Reitbahn den Verlauf des alten Scheunenkranzes wieder aufnehmen und das Geschäftszentrum rings um den Löwen so erweitern. An der Frankfurter Landstraße war ein breiter Straßenraum als eine Art Dorfanger mit Bäumen, Grünanlagen und breitem Fußgängerbereich vorgesehen.

Der Bebauungsplan A 7.1 kann nach wie vor realisiert werden durch Fortsetzung der bestehenden südlichen Bauzeile mit zweigeschossigen Gebäuden mit Satteldach und kleineren Anbauten für Geschäfte und Gewerbe sowie im Blockinnern einem Spielplatz, privaten Gärten und sonstigen Freiflächen. Dazu eine öffentliche Fuß- und Radverbindung vom Ortskern zur Reitbahn zum Zentrum und zur Straßenbahn. Wie stark in den bestehenden Bebauungsplan eingegriffen wird zeigt die Gegenüberstellung.

Die überbaubare Fläche laut Bebauungsplan A 7.1 entspricht dem Baurecht in der Nachbarschaft, ist gegliedert und sichert den Freiraum im Blockinnern. Mit dem neuen Verbrauchermarkt und Wohnungen würden die Grundstücksflächen fast vollständig überbaut. Es entsteht ein Fremdkörper, in dessen Umfeld zu den Nachbargrundstücken nur minimale Abstände eingehalten und diese damit abgewertet werden.

Bedenken gegen den Neubau

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann an dieser Stelle nicht bewältigt werden. Anliefernde LKWs müssen mehrmals am Tag auf der Hauptstraße über zwei Fahrspuren und zwei Straßenbahngleise rückwärts einparken.

Es sind lediglich 40 Kundenparkplätze in der Tiefgarage vorgesehen. Für Kunden, die nicht in der Tiefgarage parken, gibt es draußen keinen Platz. Auch für zahlreiche Fahrräder /Lastenräder und für Kunden, die an Aktionstagen vor dem Laden auf dessen Öffnung warten, gibt es wenig Platz.

Die Zusammenlegung von 6 historisch geprägten Grundstücken zu einer Gesamtfläche sowie die ortsuntypische Überbauung zu fast 90 % zerstört einen Teil des Ortskerns mit seiner kleinteiligen und offenen Bauweise unwiederbringlich und engt die Nachbarn unzumutbar ein.

Die Sanierung des Ortskerns mit erheblichem persönlichem und finanziellem Engagement der privaten Eigentümer und der öffentlichen Hand wurde erst 2015 nach fast 30 Jahren erfolgreich abgeschlossen. Nun setzt sich die Stadt über alle bis heute gültigen Vorgaben hinweg.

Alle privaten Grundstücksbesitzer mussten sich an sehr präzise Vorgaben aus dem bestehenden Bebauungsplan halten. Bei den Sanierungsmaßnahmen gab gab es für Bauherrn keinen Spielraum! Zudem wurden die privaten Eigentümer nach Abschluss der Sanierung finanziell an den Sanierungskosten beteiligt.

Es ist eine eklatante Ungleichbehandlung, für einen Discountmarkt Baurecht mit hoher Grundstücksausnutzung zu schaffen, die keinem Nachbarn erlaubt wird.

Der ersatzlose Wegfall des Kinderspielplatzes auf dem neuen Baufeld bedeutet einen Verlust einer öffentlich nutzbaren Einrichtung und Grünfläche.

Die im Bebauungsplan vorgesehene Begegnungsfläche entlang der Frankfurter Landstraße sowie die geplante Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Darmstädter Straße und der Frankfurter Landstraße können nicht mehr verwirklicht werden. Damit werden der Bürgerschaft zusammen mit dem Spielplatz Grünflächen und Begegnungsräume entzogen, die bisher für eine öffentliche Nutzung vorgesehen waren.

Versorgungssituation in Arheilgen mit den üblichen „fußläufigen“ 700 m-Bereichen

  • Der Einzugsbereich des neuen Discountermarktes überscheidet sich fast vollständig mit dem Einzugsbereich des bestehenden Edeka-Marktes in der Ortsmitte.
  • Der vorhandene Aldi ist weniger als 1 km entfernt. Nach vorliegenden Gutachten zur Nahversorgung wird ein zweiter Markt in Arheilgen nicht benötigt.
  • Die Nachfrage kann nicht analog zur Verkaufsfläche gesteigert werden und hat zur Folge, dass die bestehenden Geschäfte und Hofläden mit Einbußen rechnen müssen.
  • Im Vergleich von Kaufkraft pro qm Verkaufsfläche ist der Umsatz zurzeit in Arheilgen mit 5709 Euro höher als in Bessungen, Eberstadt und Kranichstein! Die jetzt vorhandene Verkaufsfläche reicht also zur Versorgung aus.
  • Weitere Randbereiche in Arheilgen werden fußläufig nicht eingebunden.
  • Der bestehende einzige Getränkemarkt im Stadtteil wird zur Geschäftsaufgabe gezwungen.
Versorgungssituation

Weitere aktuelle Projekte

Die IGAB arbeitet durchgehend an größeren und kleinen Themen die uns als Arheilger Bürger betreffen.
Dies ist nur ein Teil unserer laufenden Projekte und Maßnahmen.