Nachdem im Februar 2022 das Planungsrecht für den 2. Aldimarkt im Arheilger Ortskern von den Darmstädter Stadtverordneten beschlossen wurde, hat die Firma Aldi inzwischen einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt.

Die Interessengemeinschaft Arheilger Bürger (IGAB) hat daraufhin zusammen mit dem klageberechtigten Nachbarn mehrere Fachanwälte konsultiert, die Chancen und Risiken einer Klage gegen das Bauprojekt abgewogen und schließlich in Zusammenarbeit mit einem Frankfurter Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fehler im Bebauungsplanverfahren gefunden, die gegen die Erteilung einer rechtswirksamen Baugenehmigung sprechen.

Der Anwalt ist beauftragt zunächst Widerspruch gegen eine Baugenehmigung einzureichen und falls diesem nIcht abgeholfen wird, Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben, um einen Baubeginn zu verhindern.

In diesem Zusammenhang wird auch ein Beschluss gegen das Fällen der großen Platane gegenüber der Einmündung Römerstraße beantragt. Sollten alle juristischen Schritte ausgeschöpft werden müssen, reichen die von der IGAB zur finanziellen Unterstützung des Klägers bereit gestellten Geldbeträge noch nicht. Nach wie vor werden deshalb Spenden gegen dieses überdimensionierte Bauvorhaben im Ortskern gerne entgegengenommen. Bei Überweisungen ab 100 Euro, die auf dem IGAB-Sonderkonto für den Erhalt des Ortskerns IBAN DE50 5089 0000 0031 2815 12 eingehen, wird dem Spender ein Vertrag zugeschickt, wenn er seine vollständige Anschrift auf der Überweisung vermerkt. Mit einem solchen Fondsvertrag wird die anteilige Rückzahlung für nicht benötigte Gelder vereinbart.