Arheilger Post 04.03.2021: Zweiter Aldi und Bürgerwille

Statt Kommunikation vier Jahre Konfrontation

Vorab: Dies ist ein Bericht von drei Stadtplanern, die die Arheilger Bürgerschaft beim Discounterprojekt im Ortskern unterstützt und fachlich beraten haben. Wir sind mit dem erreichten Stand zufrieden aber nicht mit den Hindernissen, die uns in den vier Jahren in den Weg gestellt wurden. Wir wollen unsere Erfahrung an die weiter geben, die sich mit diesem oder anderen problematischen Vorhaben in der Zukunft auseinandersetzen. Es sind vor allem Erfahrungen mit der Darmstädter Verwaltung und Politik. Es sind Erfahrungen sowohl im fachlichen wie auch im persönlichen Bereich.

Es macht Spaß, sich für Arheilgen zu engagieren und das aus vielfältigen Gründen: Zum einen lebt es sich gut in dieser faszinierenden Klein-Region, die von weltweit agierenden Unternehmen (MERCK und GSI) ebenso geprägt ist wie von idyllischen Plätzen wie Bachgasse und Mühlchen. Zum anderen konnten hier aufgrund von Initiativen vieler Arheilgerinnen und Arheilger viele Ideen verwirklicht werden: das Resultat ist u. a. eine bis in wichtige Details hinein sinnvoll geplante Westumgehung und ein attraktives Ortszentrum. Auch gelang es, sinnlose Zumutungen an die Lebensqualität im Stadtteil abzuwenden wie z.B. das Tauchzentrum.

Ein Problem der Darmstädter Stadtpolitik

Allerdings können wir immer wieder nur darüber staunen, dass sich ein zentraler, wenn nicht der zentrale Ansprechpartner um die Anliegen der Bürgerschaft viel zu oft einfach unprofessionell, uneinsichtig und letztlich unwürdig verhält: die Darmstädter Stadtregierung. Gerade am Ende der Legislaturperiode müssen wir leider noch verdeutlichend hinzufügen: Besonders die aktuell amtierende Regierung hat viele Chancen nicht ergriffen, im Arheilger Interesse tätig zu sein. Und sie ist im Gegenteil sogar dabei, wider besseres Wissen viel unnötigen Schaden anzurichten. Als persönliche Bilanz möchten wir daher einige wichtige Punkte hier Revue passieren lassen. Nicht zornig. Aber durchaus mit dem Kopf schüttelnd und in der Hoffnung, dass sich in der nächsten Legislaturperiode viele Dinge verbessern.

Als Beispiel nehmen wir die geplante Ansiedlung einer zweiten Aldi-Filiale im Ortskern von Arheilgen und unsere Erfahrungen in vier Jahren Auseinandersetzung darüber. Nachdem jetzt die Entscheidung bis nach der Kommunalwahl vertagt ist, hoffen wir, dass die neue Stadtregierung den Arheilger Belangen hoffentlich aufgeschlossener ist und das Vorhaben endlich gekippt wird. Dieses Projekt möglichst zum Thema des Kommunalwahlkampfs zu machen, war notwendig geworden, da die jetzige Stadtregierung durch eine Reihe von Vorabentscheidungen keinen Entscheidungsspielraum mehr hatte. Zur notwendigen Verzögerung hat dann beigetragen, das sich der Gestaltungsbeirat zweimal mit dem Projekt befassen musste und die Verwaltung viel zu tun bekam mit den etwa 1.000 privaten Einwendungen und dem umfangreichen Einwendungsschriftsatz zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43. Auch konnte mit allen Oppositionsparteien Einvernehmen erzielt werden, derzeit den Satzungsbeschluss abzulehnen.

Vorentscheid durch Grundstücksverkauf

Das Drama zweiter Aldi in Arheilgen begann im Frühjahr 2017, wie bei vielen anderen Vorhaben in Darmstadt mit einer Entscheidung der Verwaltungsspitze im stillen Kämmerlein über den Verkauf von fünf städtischen Grundstücken an der Reitbahn, darunter ein öffentlicher Spielplatz. Obwohl der Oberbürgermeister die entsprechende Magistratsvorlage vom 24. Januar sicher kannte, hatte er beim Arheilger Stadtteilforum am 31. Januar kein Sterbenswörtchen darüber gesagt. Das wäre ja mal ein Thema gewesen, über das es sich zu sprechen gelohnt hätte, bevor abschließende Entscheidungen getroffen werden. Stattdessen war die Entscheidung der Stadtverordneten bereits für den nächsten Bauausschuss terminiert, in nicht öffentlicher Sitzung, zumindest stand die Vorlage nicht auf der öffentlichen Tagesordnung. Erst als die Arheilger SPD den Vorgang am 10. Februar öffentlich machte, meldete sich der OB mit einer Pressemeldung vom gleichen Tag. Ihr Tenor: „Stadt Darmstadt begrüßt Ansiedlung eines Aldi-Markts in Arheilgen“.

Zur Entscheidung in der Bauausschusssitzung am 15. 02.2017 kam es aber nicht, eventuell auch weil in einem Vermerk aus dem politischen Raum bereits darauf hingewiesen wurde, dass das Vorhaben nach dem gültigen Bebauungsplan A 7.1 nicht zulässig ist und es wäre der normale Wege, „den Bebauungsplan zu ändern, erst danach ginge es um einen Grundstücksverkauf“. Kurz gesagt: Mit dem Verkauf der städtischen Flächen ist also ein Vorgriff erfolgt, der dem Städtebaurecht widerspricht. Das Entwicklungsgebot des Baugesetzbuches geht in solchen Fällen nämlich von einer schrittweisen Konkretisierung der Planungsziele aus und erfordert eine qualifizierte städtebauliche Entscheidung Erst wenn dieses Ergebnis vorliegt, eröffnet das Baugesetzbuch mit der Umlegung und Enteignung bodenordnende Maßnahmen.

Aus welchen Gründen der Oberbürgermeister die Vorlage in dieser Sitzung dann zurückgezogen hat, ist nicht bekannt. Tatsache ist aber, dass die Stadt drei wichtige Dinge übersehen hat: Erstens ist das Vorhaben nach dem gültigen Bebauungsplan A 7.1 nicht möglich. Zweitens ist für das Vorhaben das Grundstück viel zu klein. Und drittens ist es richtiger, erst einen Bebauungsplan aufzustellen, bevor städtische Grundstücke an den Vorhabenträger verkauft werden. Dass dies und die Ausschaltung der Bürgerbeteiligung das weitere Verfahren belasten wird, war abzusehen und ist auch eingetreten.

Noch war Zeit, die Vorgehensweise zu korrigieren, zumal die SPD-Fraktion nach einer erfolgreichen Unterschriftenaktion in Arheilgen im April 2017 beantragt hatte, in dieser Frage die Bürgerschaft zu beteiligen. Stattdessen ließ die Stadt aber einfach nur etwas Zeit verstreichen. Und erst im August 2017 wurde die alte Vorlage über den Grundstücksverkauf, nun mit dem neuen Datum 26.06.2017, vom Magistrat beschlossen und fand in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.09.2017 eine mehrheitliche Zustimmung. Zugleich wurde der Antrag der SPD-Fraktion zur Bürgerbefragung vom April 2017 in dieser Sitzung endgültig abgelehnt. Damit war klar, dass diese Stadtregierung in diesem Fall gar keine Bürgerbeteiligung will. Mit Vertrag vom 19.01.2018 wurde dann auch der Verkauf der städtischen Grundstücke protokolliert. Da auch die Stadtverordneten den Verkauf der städtischen Flächen an Aldi beschlossen hatten, hatten sie ihr originäres Recht verwirkt, unvoreingenommen die kommunale Planungshoheit durch Beschluss eines Bebauungsplans zu binden. Dass es sich hier ggf. um einen Rechtsverstoß handelt, belastete das weitere Vorgehen im Planungsverfahren zusätzlich.

Start des Bebauungsplanverfahrens

Der nächste Akt war erneut angelegt, das Vorhaben mit allen Mitteln schnellstmöglich durchzudrücken. Im März 2018 beschloss nämlich der Magistrat anhand der Vorlage vom 23.02.2018 die Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan A 43 ohne dass ein entsprechender Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vorlag. Damit wurde die Möglichkeit, dass ein Aufstellungsbeschluss mittels eines Bürgerbegehrens zu Fall gebracht werden kann, ausgeschaltet. Tatsächlich hatte bei der Offenlage der Unterlagen für den Vorentwurf des Bebauungsplans A 43 und des Vorhaben- und Erschließungsplans des Vorhabenträgers ab dem 13.03.2018 die Öffentlichkeit zum allerersten Mal die Möglichkeit, Details über das Vorhaben zu erfahren. Dabei geht es um wichtige Fragen: Wie wird das Bauvorhaben eigentlich in die Umgebung eingebunden? Wie wirkt es sich auf Wirtschaft, Verkehr und Umwelt aus? Durch diese späte Information wurde auf steigendes Desinteresse der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren gesetzt, zumal in der Bürgerschaft verstärkt die Meinung kursierte, dass alles schon entschieden sei, weil die Stadtverordneten dem Verkauf der städtischen Grundstücke bereits zugestimmt haben.

Zum Verhalten der Stadtbauverwaltung

Die Stadtbauverwaltung stand durch die getroffenen Vorwegentscheidungen der Verwaltungsspitze unter starkem Druck. Dort ist aber die Verantwortung nicht auf der operierenden sondern auf der leitenden Ebene zu suchen. Von Seiten dieser leitenden Ebene wurde leider niemals das Gespräch mit den Bürgern gesucht, obwohl diese in aller Öffentlichkeit ihre Probleme mit dem Vorhaben äußerten. Das ist menschlich bedauerlich – und fachlich wenig professionell.

Aber auch in der Sache liegt im Verantwortungsbereich der Amtsleitung eine erhebliche fachliche Schieflage vor, wenn nicht gar eine Pflichtverletzung. Seit den 70er Jahren war die Sanierung und Erneuerung des nicht nur idyllischen, sondern kulturhistorisch wertvollen Arheilger Ortskerns eine verbindliche Vorgabe für die Darmstädter Stadtplanung. Das belegen Gutachten und mehrere Bebauungspläne, die heute noch fachlich hohe Anerkennung finden. Daher wäre das Stadtplanungsamt dieser Stadt eigentlich verpflichtet gewesen, massivste Bedenken gegen dieses Bauvorhaben anzumelden. Mit entsprechendem Mut hätte man hier auch – wie es an vielen anderen Orten geschieht – den Weg in die Öffentlichkeit finden oder zumindest ein Signal innerhalb der Stadtpolitik setzen können.

Aber leider passierte nichts. Stattdessen schwiegen offensichtlich alle Verantwortlichen, als es um die Grundstücksverkäufe ging. Sie verteidigten das Vorhaben sogar, als das Bauleitplanverfahren anstand, und versteckten sich hinter einem Votum des Gestaltungsbeirates, der sich gezwungener Maßen lediglich um die architektonische Gestaltung zu kümmern hatte. Doch hat dieses Gremium mit der Zurückweisung des ersten Entwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan signalisiert, dass aus fachlicher Sicht das Vorhaben nicht akzeptabel ist.

Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren

Wobei wir jedoch wieder beim Stichwort „Kommunikation“ sind. Es sind Dinge passiert, die man nur mit viel gutem Willen als „Ausrutscher“ bezeichnen kann. Während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung stellte die Abteilungsleitung für Stadtplanung im Stadtteilforum den vorschnellen Grundstücksverkauf mit ziemlicher Dreistigkeit und ohne stichhaltige Begründung als Vorteil für die Arheilger Ortskernentwicklung dar. Auch wurde eine Politik der Intransparenz betrieben: So wurde interessierten Bürgern (darunter auch ein Stadtverordneter) der Einblick in die vier Gutachten zu einem Zeitpunkt versagt, als sie der Verwaltung bereits weit vor der Offenlage des Bebauungsplans vorlagen. Der vorgebrachte Hinweis, dass dies rechtlich nicht möglich sei, wurde auch auf Nachfrage bis heute nicht begründet.

Die Offenlage fand schließlich über die Jahreswende 2019/2020 statt. Die begrenzte Zeit musste genutzt werden, die Gutachten zu studieren und dabei festzustellen, dass diese zum Teil lückenhaft sind. Um ganz sicher zu gehen, dass der in der Öffentlichkeit immer stärker werdende Unmut über das Vorhaben im politischen Raum nicht noch mehr Aufmerksamkeit bekommt, wurde die Vorlage des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für die Novembersitzung 2019 des Bauausschusses terminiert, da wegen der Beratungen des Haushaltes bei diesen Sitzungen traditionell die Bürgerfragestunde entfällt. Sollten hier die rechtlichen Möglichkeiten für Einsprüche systematisch minimiert werden? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Leider ist nicht nur die Kommunikation kritikwürdig, sondern auch der politische Mechanismus selbst: Bei der Stadtverordnetensitzung stimmte auch jemand mit, der eigentlich als direkt geschäftlich in das Projekt Involvierter als befangen hätte gelten müssen. Dies wiederum war der Stadtverwaltung sehr wohl bekannt. Und es sorgte später für großen Unmut. Auch wurde ein gravierender Fehler im Bebauungsplan-Entwurf vom Planungsamt erst nach der Offenlage entdeckt und ggf. wäre eine erneute Offenlage erforderlich gewesen. Stattdessen bedrängten Mitarbeiter des Planungsamtes die betroffene Nachbarschaft, der Korrektur zuzustimmen, die zu ihrem Nachteil gewesen wäre, und daher auch abgelehnt wurde.

Doch zurück zum Thema Kommunikation. Es geht um ein Ärgernis, das nicht nur das Aldi-Projekt betrifft: Beschlüsse über Bauleitpläne werden in Darmstadt ohne einen informativen Kartenausschnitt bekannt gemacht. Was bei allen Gemeinden im Umkreis üblich ist. Die Begründung, dass es rechtlich korrekt ist, deckt sich gar nicht mit dem selbst propagierten Grundsatz, sich bürgerfreundlich zu verhalten. So verbleibt es leider Bürgerinitiativen überlassen, brisante Bekanntmachungen zu erkennen und die Öffentlichkeit zu informieren.

Im Fall des Aldi-Projektes kommt in diesem Zusammenhang ein weiteres Ärgernis hinzu, das durch einen begleitenden Plan weniger problematisch gewesen wäre: Die Adressangabe beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 ist falsch. Dort steht Frankfurter Landstraße 171 – 173. Korrekt ist aber als Adresse Frankfurter Landstraße 171 – 177. Wahrscheinlich wäre der von dem Vorhaben besonders stark betroffene Nachbar wegen der geplanten Grenzbebauung des Anwesens Frankfurter Landstraße 179 früher darauf aufmerksam geworden und hätte im Rahmen der Offenlegungsfrist ggf. nicht verspätet seine Einwendungen übermittelt.

Zum Verhalten der GRÜNEN

Soweit zur exekutiven Seite unserer Darmstädter Stadtregierung. Gar nicht besser sieht es auf der legislativen Seite aus mit dem Bündnis von GRÜNEN und CDU. Hier hat Arheilgen sowieso schlechte Karten, denn der Stadtteil war in der Koalition mit nur einem einzigen Stadtverordneten vertreten. Die insgesamt schwache Repräsentanz aus Arheilgen mit lange nur drei, zuletzt vier Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung mag auch dazu geführt haben, dass dieser Stadtteil vom Luisenplatz her wenig wertgeschätzt wird. Bei mehr als zehn Prozent der Darmstädter Bevölkerung müsste Arheilgen mit mindestens sieben Plätzen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sein.

Nachdem die Stadtverwaltung so massiv das Aldi-Vorhaben vertrat und kein Ansatzpunkt gegeben war, hier im Rahmen eines Dialoges eine Modifizierung oder gar ein Verzicht des Projektes zu erreichen, wurde das Gespräch mit der politischen Seite in Darmstadt gesucht. Bei der Veranstaltung am 03.04.2019 im Arheilger Löwen waren zwar fast alle Parteien vertreten. In der teilweise emotionalen Diskussion wurde aber schnell klar, dass im Gegensatz zur Opposition die Vertreter der Koalitionsparteien das Vorhaben für nötig halten und die Mehrheit das ja auch bereits so entschieden habe. Diese Einstellung, dass alles vorab entschieden sei, wurde vor allem vom Vertreter der GRÜNEN vehement vertreten. Und dies, obwohl ein Satzungsbeschluss über den offengelegten Bebauungsplanentwurf noch in weiter Ferne war und die Stadtverordneten noch vor der Aufgabe standen, unvoreingenommen zu entscheiden. Stattdessen wurde Akzeptanz der Bürgerschaft eingefordert. Obwohl das Vorhaben auf eine immer breitere Ablehnung in der Arheilger Bevölkerung stieß, haben Abgeordnete oder Mitglieder der GRÜNEN zu keinem Zeitpunkt das Gespräch mit der Arheilger Bürgerschaft gesucht, um sich fachlich auszutauschen. An dieser Haltung hat sich auch nach den zahlreichen Einwendungen zu dem Bauungsplanentwurf A 43 bei dessen Offenlage zur Jahreswende 2019/2020 nicht geändert. Stattdessen haben sich die GRÜNEN mit einem eigens für das Vorhaben erstellten, und in ganz Arheilgen verteilten Werbeflyer dafür stark gemacht, dass der zweite Discoutmarkt endlich akzeptiert wird. Damit haben die GRÜNEN eine breit aufgestellte und sachlich fundierte Initiative der Arheilger Bürgerschaft ignoriert.

Zum Verhalten der CDU

Einen anderen Weg hatte die Darmstädter CDU gewählt, zumindest am Anfang. Auf Wunsch des Vorstandes und der Fraktionsspitze der CDU kam es im März 2020 zu einem Gespräch mit Vorstandmitgliedern der IGAB, an dem auch der Vorsitzende der Arheilger CDU teilnahm. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass die vorgetragenen Einwände seitens der CDU geprüft werden und man sich danach wieder treffen wird. So hat man sich wohl im Arheilger CDU-Vorstand etwas intensiver mit dem Vorhaben auseinandergesetzt und ist zu der Auffassung gelangt, dass die Nachteile überwiegen. Dies wurde auch öffentlich gemacht, hatte aber zur Folge, dass die Initiatoren parteiintern abgestraft wurden. So sucht man jetzt den nicht nur in dieser Sache so engagierten Vorsitzenden der Arheilger CDU auf der Liste der Kandidaten zur Wahl der neuen Stadtverordnetenversammlung vergebens. Zu dem zweiten Gespräch mit der CDU-Spitze kam es aber erst nach acht Monaten und auch erst dann, als die CDU-Vertreter im Bauausschuss der Vorlage zum Satzungsbeschluss bereits zugestimmt hatten. Die CDU Führung hat sodann alles unternommen, dass der Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit bekommt. Nachdem bekannt wurde, dass der Arheilger CDU-Stadtverordnete Wilhelm Kins dem Vorhaben nicht  zustimmen wird, hat ihm seine Fraktion das Mandat für die noch anstehende Entscheidung über die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss entzogen. Geholfen hat es nichts, denn die Vorlage ist in diesem Ausschuss bei Stimmengleichheit gescheitert. Inzwischen ist die Vorlage der Abstimmungskompetenz dieser Stadtverordnetenversammlung entzogen und Grüne und CDU sind in dieser Legislaturperiode mit diesem Vorhaben gescheitert.

Es ist schon bedrückend, dass eine Stadtregierung, die sich intensivere Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben hat, in solch einem konkreten Konfliktfall diesem Anspruch nicht gerecht werden konnte. Es ist aber ermutigend, dass Bürgerinitiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger den Informationsvorsprung und das politisches Taktieren der Regierenden durch eine Beteiligung und Information der Öffentlichkeit kompensieren, die letztlich zu mehrheitsfähigen Lösungen führen. So ist zu hoffen, dass auch nach der Kommunalwahl am 14. März die Argumente gegen die jetzige Aldi-Planung eine Mehrheit der Stadtverordneten überzeugt und diese nicht auf dem Altar von Koalitionskompromissen geopfert wird.

Dipl.-Ing. Arch Karsten Bliesener
Frankfurter Landstraße 140
64291 Darmstadt

Dipl.-Ing. Axel Gross
Heinrich-Delp-Str. 218
64297 Darmstadt

Dipl.-Ing. Gerhard Schäfer
Fuchsstraße 6
64291 Darmstadt