Die heftige Diskussion über Cindy S ist kein Anlass zur allgemeinen Verunsicherung im Darmstädter Norden, denn rechtlich handelt es sich dabei um eine festgesetzte Flugroute. Zwar kommt der Vorschlag für die neue Route Cindy S aus Darmstadt, denn Michael Siebert hat ihn 1996 als Vertreter der Stadt Darmstadt in die Fluglärmkommission eingebracht und mit der Kommission diskutiert.
Arheilger Post 1996-03-21 Neue Abflugroute
Die Stadt Darmstadt hat den Vorschlag zu unserem Ärger aber nie aktiv weiterverfolgt. Dass die neue Abflugroute nach fast 30 Jahren endlich Realität ist, haben wir allein der hessischen Landesregierung mit dem „Forum Flughafen & Region“, dem Lärmaktionsplan und der Fluglärmkommission und zu verdanken. Die Stadt Darmstadt hat sich ebenso für die Erprobung dieser Route ausgesprochen.
Mit dem hessischen Lärmaktionsplan, Teilplanplan Verkehrsflughafen Frankfurt, sollen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden u.a. für Orte in der Nähe der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Für die Lärmaktionsplanung von Großflughäfen gelten laut Bunde für passiven Schallschutz die Mittelungspegel bzw. der Äquivalenter Dauerschallpegel für die Tag-Schutzzone 1: 60 dB(A), für die Tag-Schutzzone 2: 55 dB(A), für die Nacht-Schutzzone: 50 dB(A) bzw. maximal 6 mal 53 dB(A).
Laut Lärmaktionsplan, Teilplanplan Verkehrsflughafen Frankfurt ist es Ziel des Landes Hessen, Zahl und Ausmaß der Belastung von Bürgerinnen und Bürgern mit Fluglärm so gering wie möglich zu halten, ohne die Verkehrsfunktionen des Flughafens Frankfurt Main zu beeinträchtigen. Im Abschnitt Lärmschutzmaßnahmen wird bei den Maßnahmen, die aktuell in Planung, in Prüfung oder der Entwicklung (im Probebetrieb) sind im Kapitel Aktiver Schallschutz unter III. Siedlungszentren umfliegen durch Verlegung von Flugverfahren in weniger dicht besiedelte Gebiete konkret
die Verlegung der Abflugverfahren AMTIX kurz aufgeführt.
Die Verlegung des Abflugverfahrens AMTIX kurz ist Teil des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR) von 2018 und dort des Expertengremiums Aktiver Schallschutz. Sie soll dazu beitragen, insgesamt die Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet zu reduzieren. 2018 fand das Konsultationsverfahren zur Verlagerung der Flugroute Amtix-kurz mit Bürgern der betroffenen Kommunen statt, um die Belange der potentiell Be- und Entlasteten in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen. 2019 war die Variantenprüfung durch das FFR abgeschlossen und wurde der Fluglärmkommission zur Einleitung der Umsetzung vorgelegt.
Nachdem jedoch der vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) genehmigte, und am 5.11.2020 gestartete Probebetrieb für die neue Amtix-kurz Strecke am 29.01.2021 aus Sicherheitsgründen gestoppt wurde, beschloss das FFR, die Prüfungen der Flugstrecke Amtix-kurz erneut aufzunehmen, da man in der Maßnahme nach wie vor ein großes Entlastungspotenzial sieht.
Die Deutsche Flugsicherung hat sodann dem FFR im Sommer 2021 einen ersten Konstruktionsentwurf für eine Abflugstrecke vorgelegt, der in der Folgezeit von den Gremien der FFR überprüft wurden. Auf Grundlage von Lärmberechnungen und nach Abwägung nach den FFR-Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der Hochbetroffenen empfahl das FFR im Juli 2024 die Variante B zur Umsetzung. Besonders im Hochbetroffenengebiet der Nacht führt die empfohlene Variante im Vergleich zu den beiden anderen Varianten zu höheren Entlastungen. Die Sicherheitsbedenken aus dem ersten Probebetrieb konnten ausgeräumt werden.
Die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) hat sich am 02. Oktober 2024 erneut für eine Nordverschiebung der Abflugroute AMTIX-kurz (Neu: CINDY S) und die damit einhergehende Umfliegung des dicht besiedelten Darmstädter Nordens ausgesprochen. Im Vergleich zur Bestandsroute trägt jede der drei geprüften Varianten insgesamt zu einer deutlich reduzierten Fluglärmbetroffenheit in der Region bei. Da Variante B die größten Effekte in den höher betroffenen Gebieten, v.a. im Hochbetroffenengebiet der Nacht, aufweist, schließt sich die Kommission der im Juli 2024 abgegebenen Empfehlung des FFR an und empfiehlt die Umsetzung von Variante B.
Damit startete der formelle Prozess der Umsetzung und die Veröffentlichung der Route im Luftfahrthandbuch wurde beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beantragt. Die neue Abflugroute wurde vom BAF verbindlich festgelegt und zum 10.07.2025 im Luftfahrthandbuch veröffentlicht. Mit ihrer Umsetzung ersetzt sie die bisherige Abflugstrecke.
Bei dem sog. „Probebetrieb“ handelt es sich nicht um Testflüge, die nach einem bestimmten Zeitraum wieder beendet werden, so Miriam Bach vom Umwelthaus am 29.08.2025. Im FFR wird das erste Jahr nach Umsetzung einer Maßnahme des aktiven Schallschutzes als „Probebetrieb“ bezeichnet. Die Umstellung der Abflugroute erfolgte zum 10.07.2025. Rechtlich handelt es sich dabei um eine dauerhaft festgesetzte Flugroute, deren erstes Betriebsjahr mit einem besonders gründlichen Monitoring begleitet wird. Nach Auswertung des ersten Jahres befassen sich die Gremien des FFR erneut mit der Frage, ob die Maßnahme wie erwartet umgesetzt wurde, oder ob Änderungen notwendig sind. Für eine Aussetzung oder Änderung der Maßnahme müsste dann aber ein erneuter Antrag an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gestellt werden.