Mit 34 Regierungs- zu 30 Oppositionsstimmen wurde der neue vorhabenbezogene Bebauungsplan zugunsten des 2. Aldi-Marktes im Arheilger Ortskern am 10. Februar beschlossen. Die Mehrheit der Stadtverordneten aus Grünen, CDU und Volt waren sich einig, auch wenn die Oppositionsparteien geschlossen für ein Überdenken der Pläne plädierten. Mit einer Demo von ca. 60 Teilnehmern wurde vor dem Darmstadtium vor Sitzungsbeginn noch ein letztes Mal auf die Planungsfehler und die Nachteile hingewiesen, die das Projekt für die Umgebung mit sich bringt. Die Interessengemeinschaft Arheilger Bürger (IGAB) bedauert, dass für diesen besonderen Platz keine bessere Lösung gefunden wurde, trotz zahlreicher Vorschläge aus verschiedensten Kreisen.

Jetzt bleibt nur noch der Rechtsweg, um den Arheilger Ortskern vor diesem gewaltsamen Eingriff zu verschonen. Die Überprüfung der Rechtswirksamkeit des neuen Bebauungsplanes ist mit einer Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Diese Kontrolle muss innerhalb eines Jahres nach Rechtsgültigkeit des beklagten Planes erfolgen. Antragsberechtigt sind nur direkte Nachbarn, die mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen ihres Anwesens durch den Neubau rechnen müssen. Voraussetzung für ein Normenkontrollverfahren ist eine qualifizierte Vorbereitung und Vertretung durch einen Anwalt für Verwaltungsrecht. Zudem erfordert das Verfahren eine Unterstützung der Kläger sowohl bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen, bei der Zusammenarbeit mit dem Anwalt und vor allem bei der Bereitstellung der benötigten Finanzmittel für Gerichts- und Anwaltskosten.

Die IGAB ist bereit, die klageberechtigten Anlieger bei diesem Normenkontrollverfahren zu unterstützen. Erfahrungen dazu konnte die Interessengemeinschaft in den letzten Jahrzehnten sammeln, insbesondere bei dem erfolgreich abgeschlossenen Normenkontrollverfahren bezüglich der B3-Umgehung, bei zahlreichen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren zugunsten der Firma Merck und dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die Bürgerinitiative hat nach der Zustimmung zu dem neuen Bauplanungsrecht A43 mit dem Rechtsanwalt den bereits seit längerem bestehenden Kontakt wieder aufgenommen.

Bereits 2020 wurde ein Sonderkonto für den Erhalt des Ortskerns eingerichtet, um für eine finanzielle Basis zu sorgen und das anstehende Normenkontrollverfahren finanziell abzusichern. Die IGAB bietet neben zweckgebundenen Spenden auch Fondsverträge an mit der Zusage, nicht benötigte Gelder anteilig zurückzuzahlen. Bei Überweisungen ab 100 Euro, die auf dem IGAB-Sonderkonto für den Erhalt des Ortskerns IBAN DE50 5089 0000 0031 2815 12 eingehen, erhält der Spender einen Vertrag zugeschickt, wenn er seine vollständige Anschrift auf der Überweisung vermerkt. Verträge und weitere Infos

 

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