B3
B3 neu – Ortsumgehung und Zubringerstraßen
Die Geburtsstunde der IGAB
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Alternative Vorschläge der Bürger
Die IGAB entsteht
Um eine verträgliche Planung durchsetzen zu können, kauften zwölf Mitglieder der IGAB am 5.2.1988 ein Grundstück im Bereich des südlichen Zubringers. Sie gründeten später auch eine Klagegemeinschaft, die am 19.4.1989 eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel einreichte, um die Nichtigkeit des Bebauungsplans A 25 feststellen zu lassen. Die Klageschrift wurde zunächst aus Kostengründen ohne externen Rechtsbeistand erstellt. Nachdem ein zur Unterstützung dieser Klage gegründeter Förderkreis hinreichend Geld eingesammelt hatte, konnte eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei beauftragt werden. Als Gründe für die Nichtigkeitsforderung führten die Kläger mehrere Abwägungsfehler und Verstöße gegen höheres Recht auf, insbesondere hätte die Stadt Darmstadt das Trassengebiet aus dem Grundwasserschutzbereich herausnehmen müssen. Für ihr Engagement erhielt die IGAB 1992 im Landeswettbewerb Hessen ein Lob und 500 DM Unterstützung. Obwohl die IGAB nur Änderungen an den beiden Zubringerstraßen durchsetzen wollte, musste dennoch der gesamte Bebauungsplan A 25 beklagt werden. Dies führte zu einem Stillstand über mehrere Jahre, da die Stadt Darmstadt nicht von einer vollständigen Ablehnung der Klage ausging. Zwar teilte die Stadt Darmstadt den Geltungsbereich des A 25 in einen unstrittigen Bereich westlich der Bahn A 25.1 (aufgestellt am 7.7.1994) und in einen Bereich für den südlichen Zubringer A 25.2 (26.9.1995), die heutige Virchowstraße. Da aber die Art des Zubringers (Brücke oder Unterführung) Einfluss auf die Höhe der Straße westlich der Bahn hatte, konnten nur Teilbereiche des A 25.1 geplant werden. In dieser Zeit plante die Firma Merck eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes mit Gebäuden und Parkplätzen auch auf Arheilger Gemarkung. Die für den ökologischen Ausgleich notwendigen Bepflanzungen sollten auf dem neuen Teil des Betriebsgeländes angelegt werden (im ersten Bild der Bereich des A 23 westlich der blau markierten Trasse). Mit diesem Neubau sollte auch die LKW-Zufahrt verbessert werden, deshalb war eine Anbindung an die B3-Umgehung wichtig.
Die Lösung – Ein Erfolg für die IGAB
Unter diesem Zeitdruck, einigten sich die Firma Merck, die Stadt Darmstadt und die Kläger der IGAB auf folgenden Kompromiss:
- Die Virchowstraße wird nach Westen verschoben (grüne Kurve)
- Im Zwischenbereich (zwischen blauer und grüner Kurve) wird ein bepflanzter Lärmschutzwall als Ausgleichsmaßnahme errichtet
- Die Anbindung an die verlängerte Fuchsstraße entfällt. Dafür wird die Blütenallee Zubringerstraße für das Blütenviertel
- Die Kläger verkaufen ihr bisheriges Grundstück im Bereich des Zubringers Virchowstraße und erhalten ein Grundstück im Bereich des Lärmschutzwalles und ein Grundstück im Bereich des ursprünglich geplanten Zubringers Weiterstädter Straße
- Die Kläger ziehen ihre Klage zurück
- Die Firma Merck übernimmt die Bepflanzung und deren Pflege im Lärmschutzbereich
- Der Zubringer Weiterstädter Straße wird nur als Fuß- und Radweg ausgeführt
Die weitere Ausführungsplanung und Umsetzung der B3-Umgehung und ihrer Zubringer erfolgte nach diesem Kompromiss. Die Inbetriebnahme der Langener Straße/B3 neu konnte am 3.2.1999 gefeiert werden, die der Virchowstraße am 3.8.2000. Der zeitliche Ablauf dieser Aktivitäten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Unsere Erfolge
Nach über 30 Jahren kann die IGAB auf einige Erfolge zurück blicken. Sei es die Verlegung der Anbindung an die neue Ortsumgehung B3 (aus deren Grund die IGAB im Jahr 1987 entstanden ist), die Verhinderung der Merck-Erweiterung bis an die Grenze der Arheilger Wohngebiete oder die erfolgreiche Klage für ein Nachtflugverbot in Folge des Flughafenausbaus.
Wir haben durch diese Erfolge gelernt, dass sich bürgerliches Engagement lohnt! Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich einbringen und etwas erreichen.