Fluglärm
Ausbaupläne für den Frankfurter Flughafen
Gründung eines Tochtervereins: Der Förderkreis Fluglärmklage e.V.
Aus der Erfahrung, dass eine frühzeitige Beteiligung bei Planungsverfahren die Möglichkeiten der Einflussnahme erhöht, beschloss der Vorstand der IGAB noch während des Mediationsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens einen Förderkreis zu gründen. Da nicht nur Arheilgen sondern auch Wixhausen und Kranichstein von erheblichem Fluglärm betroffen ist, war es sinnvoll, mit den Bürgern dieser Stadtteile zusammen zu arbeiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, aktiv zu werden. Zugleich sollte eine finanzielle Basis für spätere juristische Auseinandersetzungen aufgebaut werden. Die Gründung des Förderkreises Fluglärmklage e.V. erfolgte Ende 1998.
IGAB unterstützen!
Offenlegung der Planunterlagen
Im Endbericht des Mediationsverfahrens (2000) wurde ein Ausbau für vertretbar gehalten mit der Einschränkung, dass eine Nachtflugbeschränkung eingeführt werde. Das Planfeststellungsverfahren für die Startbahn 18 West in den 1970er Jahren fand ohne Beteiligung Darmstadts statt, weil keine Route über Darmstadt vorgesehen war, denn bis zur Öffnung der Ostblockstaaten war deren Überfliegen nicht möglich. Die Flugroute zum Funkfeuer König wurde erst nach 1990 eingeführt. Jahr für Jahr nahm der Flugverkehr Richtung Osten zu, so dass schon erahnt werden konnte, welcher Lärm bei einer Erhöhung der Flughafenkapazität auf die Bürger zukommen würde.
Noch während des Raumordnungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens (2001) wurde vom Förderkreis der Rechtsanwalt Prof. Dr. Sparwasser beauftragt, eine Klage gegen die Flugroutenfestlegung zu erarbeiten, da in Darmstadt keine Offenlegung der Ausbaupläne für die Startbahn West stattgefunden hatte. Diese Klage wurde 2002 vom Hess. VGH abgewiesen, da die Festlegung der Route nicht fehlerhaft gewesen sei.
Dieses Urteil führte dazu, ein Jahr später gegen gesundheitsschädlichen Nachtfluglärm zu klagen (2003). Medizinische Untersuchungen ließen vermuten, dass der nächtliche Fluglärm, der in Arheilgen und Wixhausen herrschte, zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen würde. Da die Rechtsprechung bei ähnlichen Klagen aus anderen Kommunen keinen Erfolg erwarten ließ, wurde diese Klage ein halbes Jahr später zurück genommen, zumal mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau in absehbarer Zeit zu rechnen war. Im Dezember 2004 wurden die Planunterlagen offengelegt (Prognose für 2015: 656.000 Flugbewegungen/a; 150/Nacht). Die Einarbeitung in dieses umfangreiche Material nahm Wochen in Anspruch und endete mit der Erarbeitung einer Einwendung gegen dieses Vorhaben. Auch die Öffentlichkeit wurde über Presse und in Veranstaltungen informiert. Ende 2005 begann der Erörterungstermin in Offenbach, an dem Mitglieder des Förderkreises über 14 Tage lang teilnahmen.
Das Urteil: Nachtflugbeschränkung
Im März 2007 forderte das Regierungspräsidium Fraport auf, einen neuen Antrag mit geänderten Prognoseberechnungen zu stellen (Prognose für 2020: 701.000 Flugbewegungen/a; 150/Nacht). Auch gegen diesen Antrag wurden Einwendungen eingereicht und Informationsveranstaltungen organisiert.
Im Dezember 2007 erließ das Hess. Ministerium den Planfeststellungsbeschluss, in dem 150 Flüge zwischen 22 und 6 Uhr genehmigt wurden, davon 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr. Diese Genehmigung führte zur Klage, die im April 2008 eingereicht wurde. Der Schwerpunkt der Klage lag bei der Forderung eines Nachtflugverbotes, das ehemals Voraussetzung für eine Ausbaugenehmigung war. Im August 2009 urteilte der Hess. Verwaltungsgerichtshof, dass es keine Flüge zwischen 23 und 5 Uhr geben dürfe. Gegen dieses Urteil legte das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung beim Bundesverwaltungsgericht Rechtsmittel ein, was ohne Erfolg blieb. Im April 2012 bestätigte das BVerwG das Urteil des VGH: keine Flüge zwischen 23 und 5 Uhr und 133 Flüge zwischen 22 und 23 sowie 5 und 6 Uhr. Aufgrund dieses Urteils sah sich das Ministerium gezwungen, den Planfeststellungsbeschluss auf dieser Basis abzuändern.
Im April 2013 wurde die vom Förderkreis unterstütze Klage für erledigt erklärt, denn die Nachtflugbeschränkung und der aufgrund des neuen, 2007 erlassenen Fluglärmgesetzes festgelegte Lärmschutzbereich ließen keine Gesundheitsgefahren erwarten. Da der Zweck des Vereins als erfüllt angesehen werden konnte, wurde er 2014 aufgelöst.
Die IGAB setzt es sich jedoch weiterhin als Ziel, Wege zu finden, die Belastung mit erheblichem Fluglärm am Tag zu reduzieren. Den Vorschlag im Lärmaktionsplan Südhessen, die Route über den Darmstädter Norden (AMTIX /König kurz) in Zukunft über weniger dicht besiedeltes Gebiet zu führen, auch politisch durchzusetzen, ist eine Aufgabe, die wir aktiv angehen.
Eine Erfolgsgeschichte für bürgerliches Engagement
Noch bevor das Mediationsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt beendet worden war, war einigen Bürgern im Norden Darmstadts klar, dass eine politische Lösung für das zunehmende Fluglärmproblem keinen Erfolg haben wird. Deshalb wurde der Verein »Förderkreis Fluglärmklage« gegründet mit dem Ziel, juristische Maßnahmen gegen unzumutbaren Fluglärm in den nördlichen Darmstädter Stadtteilen zu unterstützen. Der Weg bis zu einer vor Gericht erstrittenen Nachtflugbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr war arbeits- und kostenintensiv. Es zeigt sich aber auch, dass bürgerliches Engagement keine Eintagsfliege sein darf und frühzeitig Planungsprozesse erkennen und begleiten muss. Deshalb ist im Folgenden die Abfolge des Genehmigungsverfahrens für den Flughafenausbau und die Einflussnahme der Bürgerinitiative dargestellt.
Unsere Erfolge
Nach über 30 Jahren kann die IGAB auf einige Erfolge zurück blicken. Sei es die Verlegung der Anbindung an die neue Ortsumgehung B3 (aus deren Grund die IGAB im Jahr 1987 entstanden ist), die Verhinderung der Merck-Erweiterung bis an die Grenze der Arheilger Wohngebiete oder die erfolgreiche Klage für ein Nachtflugverbot in Folge des Flughafenausbaus.
Wir haben durch diese Erfolge gelernt, dass sich bürgerliches Engagement lohnt! Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich einbringen und etwas erreichen.