Merck

Ein umfassender Erfolg der IGAB

Merck-Norderweiterung als Industriegebiet verhindert

Nachdem die Firma Merck Anfang des 20. Jahrhunderts den Firmensitz aus der Darmstädter Innenstadt an die Nordgrenze der Stadt nahe dem Nordbahnhof verlagert hatte, bestand noch ein großer Abstand zur geschlossenen Bebauung der noch selbständigen Gemeinde Arheilgen.

Hätten damals schon die Planungsgrundsätze der Seveso-Richtlinie bestanden, hätten Merck sich nicht weiter nach Norden und Arheilgen sich nicht weiter nach Süden entwickeln können. Sowohl die Entwicklung von Merck von einem pharmazeutischen Unternehmen zu einem Globalplayer im Bereich der Großchemie als auch die Entwicklung von Arheilgen u.a. als Wohnort für Merck-Mitarbeiter und Darmstädter Neubürger nach der Eingemeindung von 1937 führten zu starken baulichen Entwicklungen und bereits Ende der 70er Jahre zu der nicht mehr zu trennenden Gemengelage.

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Forderungen an Stadt und Merck

Am 14.05.1973 wurde der Grundstückstausch im Arheilger Süd-Westen zwischen der Firma Merck und der Stadt Darmstadt abgeschlossen. Damit wurden die Ausdehnungspläne von Merck nach Norden seitens der Stadt sanktioniert, vorbei an jeglicher Form einer Stadt- oder Bauleitplanung. Und so war das für die B3-Umgehung eingeleitet Bebauungsplanverfahren A 25 bezüglich der Führung der Virchowstraße gleich so angelegt, dass Merck sich zwischen verlängerter Schorlemmerstraße und FCA-Sportgelände optimal hätte entwickeln können.

Die damit verbundene Verschärfung der Gemengelage zwischen Großchemie und Wohnen im Arheilger Westen und die geplante Zerschneidung dieses Stadtteils mit zwei Durchgangsstraßen zwischen alter und neuer B3 waren kein Thema der kommunalpolitischen Mehrheit und man hat es den Bürgern überlassen, die notwendigen Korrekturen mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen.

Damit war der Grundstein für langjährige Einmischung und Auseinandersetzung der Interessengemeinschaft Arheilger Bürger mit der Stadt Darmstadt und dem Unternehmen Merck gelegt!

Was blieb sind Nordtor, Fremdfirmen und Parkplatz

Zu Beginn der 90er Jahre schloss das von Merck genutzte Betriebsgelände bereits Flächen in der Arheilger Gemarkung ein, endete aber südlich des FCA-Sportgeländes. Alle Flächen nördlich davon waren Ackerland und Planbereich für den aufzustellenden Bebauungsplan A 23 (Aufstellungsbeschluss vom 30.09.1982). Obwohl Merck in diesem Bereich bereits 23 ha erworben hatte, lag die Planung für den A 23 wohl wegen der Probleme mit dem Bebauungsplan A 25 auf Eis. Der Versuch von Merck, anhand einer in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt entwickelten Konzeption für den Bebauungsplan A 23 in der Südwestecke des Planbereiches, d.h. außerhalb des Werksgeländes und im Vorgriff auf den Bebauungsplan, eine Baugenehmigung für eine neue Tablettierung zu erhalten misslang. 1992 lag zur Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung (vorgezogene Bürgerbeteiligung) ein Vorentwurf für den Bebauungsplan A 23 öffentlich aus und mit Magistratsvorlage vom 12.11.1992 wurde für diesen Entwurf des Bebauungsplans A 23 auch die verbindliche öffentliche Auslegung beantragt. Nach diesem Entwurf (rechtes Bild) sollte die Virchowstraße durch einen Streifen Parkplätze vom Sportgelände des FCA getrennt etwa bis zur Höhe der Dürerstraße und von da nach Westen abbiegend zur B3-Umgehung geführt werden (blaue Linie linkes Bild). Gegen die ursprünglich weiter nördlich verlaufende Trasse (rote Linie linkes Bild) hatten sich die Bürger erfolgreich gewehrt. Der Hinweis, dass die in der Rahmenplanung dargestellten Grünflächen besser auf der Seite des Wohngebietes liegen sollten, hatte überzeugt. Mit zwei Erschließungsstraßen sollten im Bereich A 23 insgesamt neun Baufelder für eine gewerbliche Nutzung (GE) erschlossen werden mit z.T. maximalen Bauhöhen bis 25 m. Merck hatte bereits vorher auf eine industrielle Nutzung im Planbereich verzichtet, und so sollten hier vor allem Werkstätten, Büro- und Laborgebäude entstehen. Da nach dem gültigen Naturschutzgesetz bei der Ausweisung neuer Bauflächen zusätzlich Flächen für Ausgleichsmaßnahmen als Kompensation für den Eingriff in die Natur nachgewiesen werden mussten, hat die IGAB bereits 1993 gefordert, die Trasse der Virchowstraße zwischen den Bauflächen und den notwendigen Ausgleichsflächen zu führen. Die IGAB erhielt die Magistratsvorlage von 1992 erst im August 1993. Im November 1993 hatte sie dann umfassend zu der Planung Stellung genommen und diese auch in öffentlichen Veranstaltungen vertreten.

Viele Bäume und Grünflächen

In den folgenden Jahren fand bei Merck und der Stadt Darmstadt ein Paradigmenwechsel statt. Man verzichtete auf eine Konfrontation mit der IGAB und suchte den Kompromiss. So wurde die IGAB dann im Februar 1997 vorab über den neuesten Stand der Planung informiert. Der neue Bebauungsplan (linkes Bild) sah nun neben der Ausweisung eines Baugebietes mit sechs Baufeldern mit Bauhöhen von 12 bis 25 m eine Pufferzone zwischen der neuen Trasse für die Virchowstraße und dem FCA-Sportgelände vor, die als Ausgleichsfläche mit dichtem Baum- und Buschbewuchs und Lärmschutzwall zu gestalten war. Diesem Entwurf konnte die IGAB zustimmen, denn die Erweiterungsfläche für Merck betrug nicht mehr 15,6 ha sondern nur noch 11,8 ha. Außerdem galt für das Erweiterungsgelände ausschließlich eine gewerbliche Nutzung, und die Pufferzone zwischen Virchowstraße und dem Wohngebiet und Sportzentrum war mit 5,3 ha als Ausgleichsfläche gesichert. Diese sollte von Merck als qualifizierter Grüngürtel gestaltet und gepflegt werden (rechtes Bild).

Im Oktober 1997 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan. Die Offenlage erfolgte Anfang 1998, begleitet von einer gemeinsamen öffentlichen Veranstaltung von Stadt und IGAB. Auch zu diesem Plan nahm die IGAB ausführlich Stellung, denn es galt, auch im Gewerbegebiet sicher zu stellen, dass nur Betriebe und Anlagen zulässig sind, von denen nicht erheblich belästigende Emmissionen, insbesondere gas- oder staubförmig, ausgehen. Diese Forderung hat die Stadt nicht berücksichtigt und die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.04.1999 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Auch eine Intervention der IGAB beim Regierungspräsidium, im Rahmen der Genehmigung des Bebauungsplanes die vorgeschlagenen Bestimmungen zur eingeschränkten Nutzung vorzuschreiben, blieb erfolglos.

Wie die weitere Entwicklung zeigte, war die Nichtbeachtung der IGAB-Forderung gar nicht so schlimm. Bereits im Dezember 1998 hatte Merck darüber informiert, dass im A 23 zunächst nur eine neue LKW-Zufahrt und ein erster Parkplatz entstehen (rechtes Bild). Und dabei ist es auch geblieben: Gebäude für das LKW-Tor und für Fremdfirmen auf der Westhälfte und eine große Parkplatzanlage mit vielen Bäumen und Grünflächen am Rand auf der Osthälfte. So hat die IGAB mit ihrem beharrlichen und qualifizierten Vorgehen ein Optimum erreicht zur Sicherung der Umwelt- und Lebensbedingungen im Arheilger Westen.

Der Bebauungsplan A 29: Auf Arheilger Gemarkung nur Gewerbe

Zu Beginn der 90er Jahre endete das Merck-Werksgelände auf Höhe des FCA-Sportgeländes und hatte sich damit bereits auf Arheilger Gemarkung ausgedehnt. Das Areal auf Arheilger Gemarkung gehörte zwar Merck, war aber nicht so dicht bebaut wie heute. Teil des Kompromisses über den beklagten Bebauungsplan A 25 (B3-Umgehung) war die Forderung der IGAB, dass auch für das Werksgelände auf Arheilger Gemarkung ein Bebauungsplan aufgestellt wird und dort nur gewerbliche Nutzungen zulässig sind. Im Vorgriff auf diesen Bebauungsplan stellte Merck jedoch bereits im November 1992 einen Bauantrag für eine Bebauung beiderseits der Einmündung der Virchowstraße in die Frankfurter Landstraße. Geplant war auf der Südseite ein langgezogener Sichelbau mit Tiefgarage und Zufahrt von der Virchowstraße. Die IGAB hatte Bedenken wegen der Einengung des Grünzuges parallel der Virchowstraße vor allem aus Gründen des Stadtklimas. Merck gab hierzu ein Gutachten in Auftrag, das zum Ergebnis kam, dass keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Das Bauprojekt wurde aber von Merck nicht realisiert. Im Bereich des noch aufzustellenden Bebauungsplanes A 29 realisiert wurde hingegen der Neubau für die Pharma-Feststoff-Produktion (PH 80), für den im März 1998 der erste Spatenstich erfolgte. Der Vorentwurf für den Bebauungsplan A 29 wurde im März/April 1999 im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt. Im Planbereich waren insgesamt fünf Baufelder vorgesehen mit Bauhöhen von 12 bis 25 Meter, erschlossen mit Stichstraßen mit Baumbestand. In den Baufeldern sollte nur eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung zulässig sein mit Bauten und sonstige Anlagen, von denen keine erheblich belästigenden Staub-, Geruchs, und Lärmemissionen ausgehen. Damit wurde der Vorschlag der IGAB für den Bebauungsplan A 23 übernommen. Da die Planung in den Grundzügen dem Vertrag entsprach, der 1994 bezüglich der Beendigung der Klage gegen den Bebauungsplan A 25 abgeschlossen wurde, hat die IGAB ihre Zustimmung zum Bebauungsplan signalisiert, jedoch in der im April 1999 ausführlichen Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf auch eine Festschreibung der Begrenzung möglicher Emissionen gefordert. Dies wurde jedoch von Merck abgelehnt und wie bereits beim Bebauungsplan A 23 von der Stadt und dem Regierungspräsidium nicht übernommen. Nach Diskussionen in der Rahmenplankonferenz und Gesprächen bei Merck wurde wiederholt versucht, auf dieser Ebene eine Regelung bezüglich Nutzungseinschränkungen zu finden. Alle Überlegungen der IGAB wurden aber von Merck abgelehnt, so dass es bei den ursprünglichen Bestimmungen im Bebauungsplan blieb.

Unsere Erfolge

Nach über 30 Jahren kann die IGAB auf einige Erfolge zurück blicken. Sei es die Verlegung der Anbindung an die neue Ortsumgehung B3 (aus deren Grund die IGAB im Jahr 1987 entstanden ist), die Verhinderung der Merck-Erweiterung bis an die Grenze der Arheilger Wohngebiete oder die erfolgreiche Klage für ein Nachtflugverbot in Folge des Flughafenausbaus.

Wir haben durch diese Erfolge gelernt, dass sich bürgerliches Engagement lohnt! Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich einbringen und etwas erreichen.