Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führte am 12. 11.2024 eine Anhörung zur geplanten ICE-Abstell- und Behandlungsanlage für die privaten Einwender durch. Dabei wurden auch die zwischenzeitlichen Änderungen der Planung bekannt gegeben.

Punkt 1 der Tagesordnung betraf die Baustellenkonzeption. Obwohl vorgesehen ist, schwere Güter mit der Bahn anzuliefern, wird mit 20 bis 30 LKW-Fahrten am Tag gerechnet. Die Bauzeiten sind ausschließlich tagsüber und auch nicht an Wochenenden. Die Vor- und Nachteile der Zufahrten zur Baustelle, die hauptsächlich über Kranichstein (Eckardwiesenstraße, Jägertorstraße) geführt werden sollen sowie die Anfahrt über Arheilgen, wurden ausführlich besprochen. Die Nutzung der Feldschneise war aus Naturschutzgründen verworfen worden. Auf die Rodgaustraße als Baustellenzufahrt wurde ebenfalls verzichtet.

Punkt 2 behandelte den Schallschutz. Nachdem geklärt war, dass der Makrofontest nicht innerhalb eines Siedlungsgebietes durchgeführt wird, galt es eine Zusicherung zu erhalten, dass auf die akustischen Warnsignale verzichtet wird und ausschließlich eine optische Warnanlage eingerichtet wird. Mit den Lärmimmissionen stand die Anzahl der Züge in engem Zusammenhang.

Vertreter der Bahn wiederholten ihre früheren Aussagen, dass anfänglich 7 Züge/Nacht gewartet werden und langfristig die Anzahl auf 12 Züge/Nacht und 8 Züge/Tag erhöht werden kann. Eine höhere Anzahl sei logistisch nicht möglich. Da die Planer der Bahn sich jedoch nicht festlegen wollen(!), wurde von Einwenderseite beantragt, diese Anzahl als Begrenzung in die Genehmigung aufzunehmen.

Unter Punkt 3 wurde das Problem der langen Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Jägertorstraße sowie die Befürchtung weiterer Verschlechterungen nach der Inbetriebnahme der Anlage ausführlich dargelegt. Die Zuständigkeit für u. a. auch technische Verbesserungsmöglichkeiten haben die Vertreterinnen des Eisenbahnbundesamts abgelehnt. Es wurde festgehalten, dass eine Lösung nur auf politischer Ebene stattfinden kann. Die Dokumentation der von der IGAB initiierten 12-stündige Zählung der Züge und der Zeit, in der die Schranken geschlossen waren, wurde als Bestandteil der Einwendung übergeben.

Punkt 4 war dem Naturschutz zugeordnet. Bis zum geplanten Bauanfang im September 2025 werden noch Vorkehrungen für geschützte Tiere getroffen. Aufgrund der nahen Lage am Naturschutzgebiet und der dortigen größeren Fledermauspopulation wurde auf Nachfrage erklärt, dass die Anlage eine angepasste Beleuchtung erhält.

Auch der Antrag von Einwendern, das Projekt weiter nach Osten zu verschieben, um Grünflächen zu schonen und den denkmalgeschützten Ablaufberg komplett zu erhalten, wurde aufgenommen.

Es ist jetzt die Aufgabe des Eisenbahn-Bundesamts, die von allen Seiten vorgebrachten Argumente gegeneinander abzuwägen, eventuell Änderungen vorzugeben und das Ergebnis in einem Planfeststellungsbeschluss festzulegen.