Am 12.11.20 wird der Bauausschuss um 17 Uhr im Darmstadtium tagen. Als Tagesordnungspunkt 13 von 14 steht die Aussprache über den neuen Bebauungsplan A43, der einen 2. Aldi-Markt im Arheilger Ortszentrum ermöglichen soll, auf dem Programm. Die Stadtverordnetenversammlung wird am 3.12.20 über die neue Satzung für Arheilgen abstimmen.

Aus diesem Anlass, werden nachfolgend die wichtigsten Gründe, die gegen den jetzt vorliegenden Plan sprechen, zusammengefasst:

Das Vorhaben ist unvereinbar mit einer geordneten Stadtentwicklung in Arheilgen und verhindert den geordneten Abschluss der Ortskernsanierung. Es ist ein Affront gegen die erfolgreicheSanierung des Ortskerns und eine Zumutung für die Nachbarschaft. Das in der Rahmenplanung für Arheilgen und dem Bebauungsplan A 7.1 festgelegte besondere Wohngebiet mit Erweiterung des öffentlichen Straßenraumes in Verbindung mit einem Rad- und Fußweg durch den Baublock ist und bleibt unverzichtbares Ziel der Ortskernentwicklung.

Es besteht kein Bedarf an einem zweiten Discounter in Arheilgen. Mit Edeka, Aldi und DM, zahlreichen Fachgeschäften und den Hofläden ist Arheilgen bestens versorgt, wie Umfragen beweisen. Der Aldi am Ortsrand mit großem Parkplatz ist mit Bus, Rad, Auto und aus umliegenden Wohngebieten zu Fuß gut zu erreichen.

Das Bauvolumen und die Architektur des riesigen Geschäftsgebäudes (51 m lang und 34 m breit) passen nicht in das vorwiegend dem Wohnen vorbehaltenen Gebiet, weder in die maximal zweigeschossige Nachbarschaftsbebauung, noch zur kleinteiligen, vielfältig gegliederten Bebauung mit Satteldächern der südlich begonnenen Geschäftszeile.

Die den nördlichen Nachbarn aufgezwungene Grenzbebauung belastet entschädigungslos fremdes Eigentum. Zudem bedingt das Ausmaß der baulichen Nutzung auf dem für das Vorhaben viel zu kleinen Grundstück eine eklatante Ungleichbehandlung der Nachbarschaft, die ihre Anwesen nur auf stark begrenzten Bauflächen und unter strengsten Auflagen des Denkmalschutzes baulich verändern und modernisieren konnten und für die Aufwertung des Wohngebietes finanziell belastet wurden.

Eine quer über den ganzen Straßenraum rückwärts einparkende LKW-Zulieferung, die damit verbundene Blockierung eng getakteter Straßenbahn- und Busverbindungen, eine Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage ohne Stauraum auf dem Grundstück, die Einschränkung öffentlicher Parkplätze, die Behinderung des Fußgänger- und Radverkehrs führen zu nicht akzeptablen Verkehrsbelastungen.

Der Betrieb des Discounters und der neuen Wohnungen führen wegen der baulichen Verdichtung, dem Zusatzverkehr und dem Geräuschpegel der Kühlaggregate zu zusätzlichem Lärm und beeinträchtigen erheblich die Lebens- und Wohnbedingungen in der Nachbarschaft. Die Abstufung des Planbereiches zu einem Mischgebiet führt zu einer negativen Milieuveränderung und damit zur Abwertung der Anwesen im angrenzenden Baugebiet.

Der dreigeschossige Baukörper unterbindet die Durchlüftung. Die daraus resultierende Aufheizung führt zu einer deutlichen Verschlechterung des Wohnklimas in der Umgebung.

Mit dem Vorhaben wird zu viel Boden versiegelt, es trägt nicht zur Biodiversität bei und schmälert ersatzlos den Bestand an öffentlichen Grünflächen im Ortskern. U.a. würde die den öffentlichen Raum prägende prächtige Platane (ca.14 m hoch) dem Vorhaben geopfert. Weder kleinkronige Ersatzbäume noch Dach- und partielle Fassadenbegrünungen können diesen Verlust ausgleichen.

Geltendes Planungsrecht (Rahmenplanung Arheilgen, Bebauungsplan A 7.1, Planfeststellung Straßenbahnausbau) wurde missachtet. Die notwendige zweite Offenlage ist unterblieben. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrer Zustimmung zum Grundstücksverkauf die Befugnis, gerecht abzuwägen, verloren.