Die Ergebnisse der im Juni abgeschlossenen Probebohrungen auf dem Aldigrundstück im Ortskern sind von öffentlichem Interesse. Die IGAB fordert daher, dass die Stadt die Ergebnisse öffentlich zugänglich macht. Das Ergebnis dieser Probebohrungen ist wichtig, da es sehr widersprüchliche Angaben zum Grundwasserstand in diesem Bereich gibt. So schrieb das Regierungspräsidium Darmstadt zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 43: „In dem Plangebiet ist mit sehr hohen Grundwasserständen (1 bis 3 m laut Grundwasserflurabstandskarten des Hessischen Landesamts für Naturschutz) zu rechnen. Zur Vermeidung von Setzrissschäden bzw. Vernässungsschäden sind in der Bauleitplanung grundsätzlich die minimalen und maximalen Grund-wasserflurabstände zu berücksichtigen. ….. Flächen mit sehr hohen Grundwasserständen (0 bis 3,00 m Flurabstand) sind gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan als vernässungsgefährdete Gebiete zu kennzeichnen.“

Die Stellungnahme der Stadt zur Forderung des RP lautet wie folgt: „Der Anregung wurde nicht gefolgt. Die der Stadt vorliegenden Bemessungsgrundwasserstände weisen für das Plangebiet einen Grundwasserflurabstand von 5,0 bis 7,5 m unter GOK (Geländeoberkante) aus. Auch das vom Vorhabenträger durchgeführte Bodengutachten hat durch Bohrungen Grundwasserflurabstände in 4,1 bis 5,1 m unter Geländeoberkante ermittelt. Damit liegen keine sehr hohen Grundwasserstände im Plangebiet vor. Die Voraussetzungen für eine Kennzeichnung als „vernässungsgefährdetes Gebiet“ liegen damit nicht vor. Der Vorhabenträger sieht im Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage vor, alle unter Gelände liegenden Bauteile wasserdicht auszuführen.“

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass auf dem unmittelbar benachbarten Grundstück vor kurzem noch ein Grundwasserstand von 3 – 4 Meter festgestellt wurde. Schon bei diesem einen Meter Unterschied wäre der Bau einer Tiefgarage nur möglich, wenn die Baugrube mit Spundwänden abgedichtet und der Grundwasserspiegel mit Pumpen abgesenkt würde. Diese Grundwasserabsenkung hätte aber Veränderungen im Untergrund zur Folge, die sich auf die Nachbargrundstücke negativ auswirken können. So hat das, aus dem 18. Jahrhundert stammende und als Fachwerkbau errichtete Nachbarhaus in der Darmstädter Straße keinen Keller und ist in der Substanz gefährdet, wenn es im Untergrund zu plötzlichen Grundwasserveränderungen kommt.

Die Frage des Grundwasserstandes ist auch von Bedeutung, da nach dem Bebauungsplanentwurf vorgesehen ist, das auf den befestigten Flächen und Dachflächen anfallende Niederschlagswasser durch eine Versickerungsrigole zur Versickerung zu bringen, um die wichtige Grundwasserneubildung zu fördern und den Abwasserkanal nicht zu belasten. Eine Rigole ist ein mit Kies oder anderen, kontakterosionssicher abgestuften Materialien ausgefüllter Pufferspeicher, um eingeleitetes Wasser aufzunehmen und im Boden vor Ort zu versickern. Im Bebauungsplan ist für die Rigole eine Fläche von 8 mal 8 Metern festgesetzt. Diese Fläche reicht jedoch wegen der erforderlichen Abstandsflächen nicht aus, was zur Folge hat, dass das Niederschlagswasser nicht ausreichend auf dem Grundstück aufgenommen werden kann und in den Kanal überläuft. Wie seit Jahren bekannt und aufgeschoben, ist aber das Kanalsystem im Arheilger Ortskern am Limit. Deshalb besteht die Gefahr, dass es bei Starkregenereignissen zu Rückstaus in den benachbarten Kellern kommen kann.