Am 1. Oktober wurde der Planfeststellungsbeschluss zur ICE- Behandlungsanlage veröffentlicht. Nun kann jeder sich über den Erfolg der Einwendungen ein Bild machen. Die IGAB hat nachfolgend eine Aufstellung erarbeitet, die die Planänderungen, die aufgrund der Einwendungen vorgenommen wurden, auflistet und damit über die Ergebnisse der häufigsten Einwendungsgründe informiert.
- Betriebskonzept der Anlage
Das Betriebskonzept der Abstell- und Behandlungsanlage beschränkt sich auf maximal 8 Züge tags und 12 Züge nachts bzw. für die Ein- und Ausfahrt 16 Zugbewegungen tags und 24 Zugbewegungen nachts.
- Akustisches Warnsignal
Vorgesehen war, dass bei jeder Ein- und Ausfahrt eines Zuges – Tag und Nacht – ein 20 Sekunden langes Warnsignal ertönen sollte, das über 28 Lautsprecher je Reinigungsbahnsteig verteilt wird und so einen Gesamtpegel von 125 dB(A) erreicht. Aufgrund der Einwendungen wird auf dieses akustische Warnsignal verzichtet und stattdessen ein optisches genutzt.
- Makrofontest
Der für jeden Zug nach Verlassen der Anlage vorgesehene Makrofontest ist auf dem betrachteten Gelände zur Nachtzeit nicht zulässig, da die Anforderungen an das Spitzenpegelkriterium gemäß TA Lärm nicht eingehalten werden können. Die Funktionstests werden daher nicht am Standort Darmstadt-Kranichstein durchgeführt.
- Lärm allgemein
Alle von der Anlage ausgehenden Lärmemissionen unterschreiten deutlich die maßgeblichen Grenzwerte
- Baustellenkonzept
Auf die Bedenken, dass zukünftig das Naherholungsgebiet nicht mehr in gewohnter Weise erreichbar ist, wurde durch ein geändertes Baustellenkonzept eingegangen. Es sieht vor, den Großteil der Materiallieferungen wie Schotter, Schwellen und Schienen über die Schiene abzuwickeln. Zusätzlich ist eine Baustraße über die Fläche des Eisenbahnmuseums, mit Anbindung an die Steinstraße, geplant. Ein Großteil der Baustellenfahrten soll über diese Baustraße erfolgen. Weitere Baustellenfahrten sind über die Eckhardwiesenstraße mit Ampelregelung geplant. Die Rodgaustraße und damit auch der Ortskern ist nicht beeinträchtigt.
Bahnübergang Jägertorstraße
Im Planfeststellungsbeschluss wird festgestellt, dass der Bahnübergang Jägertorstraße ein Nadelöhr für die Straße darstellt und starke Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile zur Folge hat. „ Die Bürger der betroffenen Stadtteile befürchten, dass durch den Bau der Abstellanlage Auswirkungen auf den Bahnübergang entstehen.“
Die derzeitigen Auswirkungen beruhen nicht kausal auf dem beantragten Vorhaben und ist nicht Antragsgegenstand und kann nicht von einem Planfeststellungsverfahren ersetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DB InfraGO AG Betreiberin des Bahnübergangs ist und die DB Fernverkehr AG die Vorhabenträgerin der ICE-Anlage.
Es wird außerdem festgestellt, dass die für die Benutzer unstreitig bestehende problematische Situation an dem Bahnübergang schon lange zwischen der Stadt und ihren Bewohnern sowie der DB InfraGO als Betreiberin des Bahnübergangs besteht, und muss vonseiten der Stadt in einem politischen Prozess bewältigt werden. Für den Zugverkehr dürfen die bereits vorhandenen Strecken im Rahmen ihrer Genehmigung, d.h. bis zu ihrer Kapazitätsgrenze, immer genutzt werden, so auch von den Zügen von und zur ICE-Behandlungsanlage
Für den Kreuzungsverkehr am Bahnübergang hat weder die Stadt Darmstadt noch ein anderer Träger der öffentlichen Infrastrukturen Auswirkungen auf Rettungswägen, Polizei und Feuerwehr beschrieben und diesbezüglich Forderungen oder Änderungen an der Planung geltend gemacht.
So bleibt uns nichts anderes übrig, als weiterhin auf die Probleme hinzuweisen und auf eine politische Lösung zu hoffen, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl.