Der Zeitpunkt über die Entscheidung zum überdimensionierten Discounter-Neubau war eine der wenigen neuen Informationen beim 10. Stadteilforum am letzten Mittwoch. Zu den bestehenden Problemen, wie zu dem am IGAB-Aktionstag im September so eindrücklich demonstrierten LKWManöver oder dem nicht berücksichtigten Straßenbahnverkehr, gab es ebenso wenig verwertbare Stellungnahmen wie zu der ungeklärten Grenzbebauung zulasten der Nachbarschaft, über die nun auch umfangreich im Echo berichtet wurde. Umso ausführlicher wurden wieder bestehende Gutachten über die Nahversorgung bemüht, in denen das Gegenteil von dem empfohlen wird, was die Stadt behauptet.

Mit solchen „Kleinigkeiten“ hält sich unsere Stadtregierung nicht auf, taktiert aber, wie man der weiteren Diskussion, der von der Bürgerschaft vorgetragenen Einwänden möglichst aus dem Weg gehen kann. So wird die für ein Bebauungsplanverfahren gewiss sehr umfangreiche Magistratsvorlage mit der Auflistung der vielen Einwendungen und den Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen dazu wohl kurzfristig vor der Bauausschusssitzung am 12. November im Internet stehen und verteilt werden. Danach gibt es wie im letzten Jahr keine Bürgerfragestunde im Bauausschuss, denn wichtiger ist der Haushalt 2021 und die vielen finanziellen Wohltaten vor der Kommunalwahl. Die Stadtverordnetensitzung, in der über den Bebauungsplan abgestimmt wird, findet dann am 3. Dezember statt.

Wie geht es danach weiter?
1. Satzungsbeschluss der Stadtverordneten,
2. Genehmigung des Bebauungsplanes durch die Stadtregierung,
3. Bekanntmachung mit Eintreten der Rechtskraft,
4. Baugenehmigung,
5. erster Spatenstich und dann Einweihung mit viel Prominenz.

So sind die Vorstellungen der Stadtregierung, aber nicht die der IGAB und der von ihr organisierten Projektgruppe Ortskern. Motiviert durch die vielen Einwendungen gegen den Bebauungsplan-Entwurf und die inzwischen von vielen signalisierte Bereitschaft, sich an den Kosten zu beteiligen, werden die klageberechtigten Nachbarn des Aldi-Grundstücks bei der nach der Genehmigung des Bebauungsplanes anstehenden rechtlichen Auseinandersetzung mit Normenkontrollklage und ggf. Anfechtungsklage gegen eine spätere Baugenehmigung nicht im Stich gelassen. Die Projektgruppe Ortskern wird weitere Aktionen zur Information der Öffentlichkeit und zur Notwendigkeit des Rechtsstreits und dessen Finanzierung vorbereiten. Dazu hat die IGAB bereits die notwendigen organisatorischen Regelungen getroffen Verträge für Klagefondseinlagen, sowie Absichtserklärungen für Zuwendungen, sofern es zu einer Klage kommt, können unter www.igabweb.de/neuigkeiten heruntergeladen und an die IGAB-Geschäftsstelle geschickt werden.