Die Interessengemeinschaft Arheilger Bürger (IGAB) begrüßt die bevorstehende Entscheidung über die Verschiebung der Flugroute als Chance, durch die fast 5000 hochbelästigte und hochbelastete Anwohner in Arheilgen und Kranichstein endlich eine Lärmminderung erfahren würden.

Die Flugroute Amtix kurz zwischen Arheilgen und Wixhausen wurde ehemals eingeführt, da das Funkfeuer Bad König in gerader Linie angesteuert werden musste. Seitdem alle Fluggesellschaften Satelliten gestützten Navigationssystemen in den Flugzeugen eingerichtet haben, ergab sich auch die Möglichkeit durch Kurvenflüge dicht besiedelte Gebiete zu umfliegen, um möglichst wenig Menschen zu belasten. Der unbebaute Korridor zwischen Wixhausen und Erzhausen von ca. 1300m ist größer als der zwischen Arheilgen und Wixhausen mit ca. 500m. Da aber bei jeder Belastung auch auf die Anzahl der Belasteten geachtet werden soll, wäre eine Verlagerung der Flugroute nach 40 Jahren für viele Menschen ein Gewinn. Eine Streuung, wie von vielen Menschen gewünscht, ist für den Flugbetrieb nicht durchsetzbar.

Menschen, die in einem Gebiet leben mit einem Dauerschallpegel nachts von mindestens 50 dB(A) und/oder mindestens sechs Überschreitungen von Maximalpegeln von mindestens 68 dB(A), gelten als Hochbetroffene und erhalten bei neu geplanten Routen passiven Schallschutz nach Fluglärmgesetz, so wie in Arheilgen und Wixhausen nach der Erweiterung durch die neue Landebahn. In Erzhausen sind heute keine Menschen hochbetroffen, da Egelsbach keinen Nachtflugbetrieb hat.

Die neue Route Cindy S würde eine Entlastung für ca. 5000 Menschen in Arheilgen und Kranichstein bringen, die Anzahl der Betroffenen in Wixhausen wäre aber unverändert. In Erzhausen würde es besonders nachts zu einer Mehrbelastung für ca. 1260 Menschen führen. Dazu sei anzumerken, dass Erzhausen bisher ausschließlich die Vorteile der Nähe zum Frankfurter Flughafen nutzen konnte und jetzt erstmals auch negative Auswirkungen erfahren würde.

Die Menschen im Darmstädter Norden sind damals nicht gefragt worden, ob sie mit der Route Amtix kurz einverstanden sind. Aber sie haben vor Gericht gekämpft und hatten Erfolg, dass im Planfeststellungsbeschluss wenigstens eine Nachtflugbeschränkung festgesetzt wurde. Sollte es zu einem Regelbetrieb der Maßnahme kommen, dann würde diese neue Route bei der Berechnung des Lärmschutzbereichs unter den dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Für das weitere Vorgehen heißt es in der Veröffentlichung des Forums Flughafen und Region (FFR): „…die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen werden zunächst in einem meist einjährigen Probebetrieb umgesetzt. Dieser Probebetrieb wird mit einem Monitoring begleitet, in dem die durch die Maßnahme verursachten Änderungen beobachtet werden (Spurtreue, Flugverlauf, Flughöhe und -geschwindigkeit, Lärmmessung). Ziel ist es zu überprüfen, ob die Maßnahme so umgesetzt wird, wie dies vorgesehen war; ob es zu unvorhergesehenen Auswirkungen kommt; ob die Ziele der Maßnahme, insbesondere hinsichtlich ihrer Lärmwirkung, erreicht werden.“ Für Darmstadt bliebt zu hoffen, dass sich der Probebetrieb bewährt und diese einmalige Chance dauerhaft umgesetzt wird.