19.03.2019  Die IGAB spricht sich nicht gegen eine weitere Einkaufsmöglichkeit aus. Lediglich die Form und Größe des Neubaus mit einer geplanten Fläche über 1000 qm und mit einem Baukörper, der vier (!) normale Grundstücke zu über 90 % bebaut, haben Anlieger und Mitglieder der IGAB ein Problem.

Wir bekommen in unseren Ortskern einen Monsterbau gestellt, der die letzten 20 Jahre Ortskernsanierung, an deren Kosten die Anlieger auch noch beteiligt wurden, für alle Zeit zerstört. Noch dazu will die Stadt nur für diesen Baukörper einen eigenen Bebauungsplan erstellen. In einem Rechtsstaat sollte ein Recht für alle gelten und nicht willkürlich Einzelrechte geschaffen werden, wenn dafür genug bezahlt wird.

Es ist sicher sinnvoll, die vorhandene Baulücke zu schließen. Ein allgemein gültiger Bebauungsplan liegt aber bereits vor, er sieht eine Bebauung mit zwei mehrgeschossigen Wohnhäusern mit oder ohne Verkaufsflächen vor.

Auch ein Discounter kann selbstverständlich darin eingerichtet werden. Die verbesserte Erreichbarkeit in der Ortsmitte ist unbestritten. Strittig ist allerdings die Aussage, dass durch ein erhöhtes Angebot die Nachfrage steigt. Die vorliegenden Nahversorgungsgutachten besagen, dass eine große Verkaufsfläche die vorhandenen Geschäfte und Hofläden gefährdet!

Während in Arheilgen ein zweiter Aldi geplant ist, müssen in Wixhausen die Bürger um ihren letzten Einkaufsmarkt bangen, obwohl seit Jahren im Nahversorgungskonzept der Stadt auf die Notwendigkeit eines Einkaufszentrums in Wixhausen hingewiesen wird.