Anlässlich eines umstrittenen Vorhabens im Martinsviertel hat der Pressesprecher der Stadt Darmstadt jüngst erklärt, dass die Bauleitpläne im Martinsviertel gerade zur dauerhaften Sicherung der Sanierungsziele aufgestellt wurden. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimaveränderung sei es zudem dringend geboten, dort, wo es die rechtliche Sachlage erlaubt und gebietet, an den Zielen festzuhalten.

Der Arheilger Ortskern wurde wie das Darmstädter Martinsviertel als Sanierungsgebiet über Jahrzehnte modernisiert. Hier wie dort wurden im Rahmen von Bebauungsplänen die Sicherung bedeutender Bausubstanzen, die Modernisierung erhaltenswerter Baulichkeiten und die Verbesserung der Infrastruktur als Ortssatzung detailliert festgelegt. Gefördert mit öffentlichen Mitteln des Landes und des Bundes wurden in Jahrzehnten diese historisch bedeutenden Stadtviertel dem Planungsrecht gemäß um- und ausgebaut. Viele private Anlieger waren beteiligt, um mit eigenen Mitteln und Leistungen, zum Teil gezwungenermaßen angepasst an Vorschriften z. B. des Denkmalschutzes, ihren persönlichen Beitrag zum Gelingen des Sanierungsprojektes beizutragen. Im Martinsviertel wie auch im Arheilger Ortskern ist Großartiges geleistet worden und es wird auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung im Sinne der Sanierungsziele weiter investiert und gestaltet.

Natürlich werden bei solch einem Jahrhundertprojekt die Ziele der Erhaltung des zu Bewahrenden und die Sanierung des Erneuerungsbedürftigen auch über die Zeit der Sanierungssatzung hinaus gelten. Aber offensichtlich nicht überall. Das Statement der Stadt zum ehemaligen Sanierungsgebiet Martinsviertel „Bauleitpläne zur dauerhaften Sicherung der Sanierungsziele“ hat im ehemaligen Sanierungsgebiet Arheilger Ortskern wegen eines Großprojektes keine Gültigkeit. Gegen diese eigenen (!) Grundsätze hat die Stadt Darmstadt in Arheilgen massiv verstoßen, als sie ihre Grundstücke, darunter einen baumbestandenen Spielplatz, in der Frankfurter Landstraße für einen Discountmarkt und einige Wohnungen verkaufte.

Die Grundstücke liegen im Arheilger Ortskern. Sie gehören damit zum ehemaligen Sanierungsgebiet und dem zugehörigen und nach wie vor gültigen Bebauungsplan. Dieser schreibt vor, dass in diesem Teilraum eine, dem Verlauf der ehemaligen Scheunengalerie der Gehöfte folgende, kleinteilige Bauweise entwickelt und davor ein breiter öffentlicher Raum gesichert werden soll. Im begrünten Blockinnern sind ein Spielplatz und ein öffentlicher Blockdurchgang festgesetzt, für den die Stadt die Grundstücke seinerzeit erworben hatte.

Im Martinsviertel wird die Einhaltung des Bebauungsplanes auch mit den Erfordernissen von Klimaveränderung entgegensteuernden Maßnahmen begründet, während in Arheilgen ein Sonderrecht für ein Bauvorhaben geschaffen werden soll, das fast alle Freiflächen beansprucht und damit das Klima im Ortskern verschlechtert. Verwundert über die nach wie vor breite Ablehnung des Vorhabens vor allem seitens der Arheilger Bevölkerung sollte sich die Stadt Darmstadt einmal fragen, ob die für das Martinsviertel reklamierte Wertschätzung bestehender Bauleitplanung für Sanierungsgebiete nicht auch für das Planungsrecht im Sanierungsgebiet Ortskern Arheilgen zu gelten hat.