Bis zum 31.01.2020 waren die Unterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Einsicht offengelegt. In dieser Zeit konnten Einwendungen gegen das geplante Bauprojekt im Arheilger Ortskern schriftlich geltend gemacht werden. Die Interessengemeinschaft Arheilger Bürger (IGAB) e.V. hatte mehrfach öffentlich dazu aufgerufen und einen Musterbrief dafür bereitgestellt und in Arheilgen verteilt.

Bis zum 31.01.20 wurden vom Vorstand der IGAB mehr ca. 550 Einwendungsbriefe eingesammelt und persönlich beim Stadtplanungsamt abgegeben. Dazu kommen nach vorliegenden Rückmeldungen mehr als 200 weitere Briefe. Wegen der großen Anzahl der Schreiben, werden für die auf diesem Weg abgegebenen Briefe keine persönlichen Eingangsbestätigungen vom Amt ausgestellt. Nur wer seine Einwendung einzeln abgibt oder zuschickt, erhält eine persönliches Empfangsschreiben.

Die abgegebenen Schreiben werden sowohl mit der Anzahl als auch mit den angegebenen Argumenten aufgelistet und an die Stadtverordneten zur Entscheidungsfindung über die Abstimmung zum (Aldi2-) Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A43 weitergegeben. Die Kritiker sehen der Entscheidungsfindung der Stadtverordneten mit großem Interesse entgegen, die noch nicht so schnell zu erwarten ist.

Die umfangreiche Einwendung, die eine Arbeitsgruppe der IGAB, u.a. bestehend aus Baufachleuten, erarbeitet hat, ist in Kürze auf der Website abrufbar, ebenso wie die Präsentationen zu den Kurzreferaten, die in der Veranstaltung der IGAB am 16.01.20 die Gründe für die Ablehnung des Bauprojekts im Ortskern aus verschiedenen Blickwinkeln – unter Einbeziehung der offengelegten Unterlagen – beleuchtet haben.