Die IGAB-Projektgruppe Ortskern traf sich in der letzten Woche, um das weitere Vorgehen bezüglich des an der Reitbahn geplanten Discounters zu besprechen. Von der Stadt war zu erfahren, dass seitens der Verwaltung die Vorbereitungen nahezu abgeschlossen sind, damit in einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan A 43 gefasst und über die vielen Einwendungen entschieden werden kann. Die IGAB rechnet damit, dass über die entsprechende Vorlage im Magistrat am 9.9. entschieden wird und die Vorlage danach im Internet eingesehen werden kann. Dann könnte in der Sitzung des Bauausschusses am 17.9. seitens der Öffentlichkeit die Verwaltung gezielt zu Details der Vorlage befragt werden. Die Zwischenzeit bis zu dieser Ausschusssitzung und die danach anstehende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 1.10. will die Projektgruppe nutzen, um der Stadtregierung zu zeigen, dass es für die Bebauung des Grundstückes dem Ortskerns angepasste Lösungen gibt.

Dazu gibt es auch am kommenden Samstag, 05.09.20 von 10-14 Uhr wieder einen Informationsstand auf dem Löwenplatz. Außerdem werden in der nächsten Woche Gespräche mit Geschäften, Vereinen und Parteien geführt, um Unterstützung für geplante Aktivitäten zu erhalten. So soll der für den 19. September geplante Aktionstag im Arheilger Ortszentrum genutzt werden, um die Arheilger Mitbürger und die Stadtverordneten auf die Auswirkungen des Vorhabens aufmerksam zu machen. Los geht es um 10 Uhr mit einem Sit-in auf dem Löwenplatz, um auf mitgebrachtem Stuhl und mit Corona-Abstand unterhaltsam über die aktuelle Entwicklung und das geplante Vorgehen informiert zu werden. Daran anschließen soll sich ein Demonstrationszug vom Löwenplatz zum Bauplatz an der Reitbahn, wo sich jeder vor Ort über das Ausmaß des geplanten Bauprojekts, die geplante Zerstörung innerörtlicher Grünflächen und Bäume und die mit der Erschließung des Marktes verbunden Verkehrsprobleme unter realen Bedingungen ein Bild machen kann.

Die in der Projektgruppe Aktiven, die sich für eine ins Ortsbild passende und sozial ausgerichtete Bebauung einsetzen, stellen sich aber ebenso darauf ein, dass bei der Stadtregierung die Bereitschaft, das Vorhaben zu verkleinern oder gar aufzugeben, sehr gering ist und nach dem Satzungsbeschluss und der Bekanntmachung des Bebauungsplanes nur noch der Rechtsweg verbleibt. Das Material für die dafür notwendige planungsrechtliche Begründung liegt mit dem Einwendungsschriftsatz bereits vor und ein zur Klage berechtigter Anwohner des Discounterprojektes ist zur rechtlichen Auseinandersetzung bereit. Damit dieses Vorgehen nicht an den dazu notwendigen Finanzmitteln scheitert, hat die Projektgruppe beschlossen, einen Klagefonds einzurichten (im Fall einer nicht eingereichten Klage wird das Geld zurückgegeben) und zu Spenden aufzurufen. Erste Zusagen für Zuwendungen liegen bereits vor und weitere werden von Ute Dupper gerne entgegengenommen unter Mailanschrift: ute.dupper@igabweb.de.