Auf der Tagesordnung des Bauausschuss am 27.1. steht die Beratung über den neuen Bebauungsplan A 43. Es ist davon auszugehen, dass in der Stadtverordnetensitzung am 10.2.22 das neue Bauplanungsrecht zugunsten des großen Aldi-Marktes im Arheilger Ortskern zur endgültigen Abstimmung steht.

Ende 2020 fand sich in der Stadtverordnetenversammlung dafür keine Mehrheit. Gestützt auf die neue Zusammensetzung des Stadtparlaments nach der Kommunalwahl versucht die Stadtregierung nun erneut, diesen Satzungsbeschluss doch noch zu bekommen. Beratungsgrundlage sind aber die alten Vorlagen und die alten Magistratsbeschlüsse aus dem Jahr 2020.

Die IGAB hat mit der neuen Situation gerechnet und stellt sich darauf ein, die besonders nachteilig betroffenen Nachbarn zu unterstützen. Nach der Zustimmung zum Satzungsbeschluss steht dessen Überprüfung in Form einer Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel bevor, mit dem Ziel den Bebauungsplan A 43 wieder aufzuheben. Leider haben die ca. 1000 Einwendungen nicht gereicht, deutlich zu machen, dass die Baulücke an der Reitbahn für dieses mächtige Bauwerk zu klein ist und es nicht in die bisher vorbildlich geplante und begonnene Randbebauung des alten Ortskerns passt. Auch ist die IGAB mit dem Versuch auf taube Ohren gestoßen, mit drei konkreten Vorschlägen für eine dem Standort angemessenere Bebauung doch noch eine für Stadtregierung und Bevölkerung akzeptablen Lösung zu finden. Die verstrichene Zeit wurde für die Suche nach einer aufwertenden Lösung leider nicht genutzt. Es bestand noch nicht einmal die Bereitschaft zu einem Gespräch, um das der OB am 18.06.2021 von uns gebeten wurde.

Die geplante Bebauung an der Reitbahn ist für die unmittelbare Nachbarschaft, aber auch für die Umgebung mit erheblichen Nachteilen verbunden. Daher sind besonders betroffene Nachbarn bereit, den Bebauungsplan und ggf. auf den Satzungsbeschluss folgende Baugenehmigungen und Bauaktivitäten zu beklagen. Die Überprüfung der vorgelegten Unterlagen für den Bebauungsplan A 43 u. a. auch durch Fachleute hat ergeben, dass dies sachlich begründet ist. Im umfangreichen Einwendungsschriftsatz, der seit der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes auch der Stadt vorliegt, und HIER nachzulesen ist, sind die wichtigsten planungsrechtlichen und sachlichen Verstöße aufgeführt. Zulässigkeit und Begründetheit für eine Klage sind somit gegeben.

In weiten Bereichen der Arheilger Bevölkerung, aber auch in anderen Stadtteilen wird das Vorhaben nicht nur nach wie vor abgelehnt, sondern es besteht auch eine große Bereitschaft, die Kläger in dem sich anbahnenden Rechtsstreit finanziell zu unterstützen. Daher wirbt die IGAB nun mit Aktionen und Aufrufen dafür, dass die notwendigen Mittel zusammenkommen. Das mutige Vorgehen der potentiellen Kläger verdient ein entsprechendes Engagement, um einen nicht mehr gutzumachenden Schaden in Arheilgen abzuwenden. Eine zweckgebundene Unterstützung des Ortskerns wird gerne auf dem separaten IGAB-Spendenkonto IBAN DE50 5089 0000 0031 2815 12 entgegengenommen.