An der Schorlemmerstraße besteht ein Aldimarkt, der vor einigen Jahren erweitert wurde. Gemäß § 11 Baunutzungsverordnung sind für großflächige Einzelhandelsbetriebe Sondergebiete auszuweisen sobald die Geschossfläche 1.200 m² oder die Verkaufsfläche 800 m² überschreitet. Eine solche Überschreitung liegt bei dem Aldimarkt an der Schorlemmerstraße vor. Er wurde im Jahr 2000 am Rande des Blütenviertels auf dem Grundstück einer ehemaligen Kfz-Werkstatt mit einer Geschossfläche von 1.222 m² und einer Verkaufsfläche von 745 m² genehmigt.

Obwohl die Regelgrenze damit bereits erreicht war, hat die Stadt die spätere Erweiterung mit einer neuen Geschossfläche von dann ca. 1.800 m² und einer entsprechenden Verkaufsfläche von ca. 1.200 m² genehmigt, ohne die Sondergebietsausweisung vorzunehmen. Die Fläche ist nach wie vor als Mischgebiet festgesetzt. Dies war der erste Verstoß gegen geltendes Recht, den die Stadt in Bezug auf Aldi ermöglicht hat. Die Erweiterung der Verkaufsfläche war so
nicht zulässig.

Der zweite und wesentlich größere Sündenfall droht nun an der Reitbahn. Für den neuen Aldimarkt mit einer Geschossfläche von ca. 2.300 m² und einer Verkaufsfläche von 1.050 m² wäre zwingend eine Sondergebietsausweisung nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung erforderlich. Auch dies wird von der Stadt ignoriert, was erneut zu einer offensichtlich rechtswidrigen Privilegierung von Aldi führen würde. Zugleich unterbleiben damit auch notwendige Regelungen zum Schutze der Nachbarschaft. Es ist noch nicht zu spät! Arheilger Bürger erwarten eine verantwortungsbewusste und gesetzeskonforme Abstimmung unserer Stadtverordneten.