15.08.2019  Der Gestaltungsbeirat diskutiert am 23.8.19 erneut über das Neubauprojekt. Auf Anregung der Interessengemeinschaft Arheilger Bürger hat der Gestaltungsbeirat auf seiner Sitzung im Februar 2019 das geplante Neubauprojekt eines Discounters im Arheilger Ortskern beraten und eine Wiedervorlage gefordert. Die IGABProjektgruppe Ortskern sah sich in Ihrer Kritik an dem Vorhaben bestätigt und daher
wurde der Gestaltungsbeirat erneut angeschrieben und aufgefordert, dem Projekt endgültig die Zustimmung zu verweigern und dies aus folgenden Gründen:
– Das Vorhaben ist nicht erforderlich, da auch die von der Stadt zum Thema Nahversorgung in Darmstadt beauftragten Gutachter festgestellt haben, dass für einen Discountmarkt im Arheilger Ortszentrum kein Bedarf besteht.
– Mit erheblichem öffentlichen und privaten Engagement wurde die Sanierung des historischen Arheilger Ortskerns anhand des gültigen Bebauungsplans gerade abgeschlossen. Ein Bauvorhaben dieser Größenordnung zerstört dort ohne städtebaulichen Grund eine vorbildliche Stadtplanung und verstößt damit gegen das gesetzliche Entwicklungsgebot
– Öffentliche Flächen werden privatisiert: Eine mit Steuergeldern geschaffene Einrichtung (Grünfläche/Spielplatz) wird ohne Not aufgegeben, eine dringend benötigte Fuß- und Radwegverbindung aus dem Ortskern zur Frankfurter Landstraße wird gestrichen und die Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes längs der Frankfurter Landstraße mit Begegnungsmöglichkeiten und öffentlichen Parkplätzen wird verbaut.
– Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme wird missachtet, da alle privaten Bauherren in dem Gebiet sich ausnahmslos an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten mussten und nun dem neuen Eigentümer in der Baulücke eine hohe Grundstücksnutzung ermöglicht werden soll, die allen Nachbarn untersagt ist und bleibt.
– Statt mit einem Änderungsverfahren den bestehenden Bebauungsplan an ggf. geänderte Randbedingungen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes anzupassen, soll für einen Einzelnen mit dem Instrument des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Sonderrecht geschaffen werden.
– Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ist die geplante Baumaßnahme bedenklich, da es sich um einen Bereich zwischen zwei „Gesamtanlagen Denkmalschutz“ mit Einzel-Kulturdenkmalen handelt, deren Denkmalwert erheblich beeinträchtigt würde.
– Die geplante starke Nachverdichtung widerspricht den Zielen des Natur- und Klimaschutzes, da der geplante Baukörper zur weiteren Klimaerwärmung sowie zur Zerstörung eines Biotops mit unversiegelten Flächen in bereits dicht besiedelten Raum beiträgt.

Die Projektgruppe hofft, dass der Gestaltungsbeirat den vorgetragenen Argumenten bei seiner erneuten Bewertung folgt. Da im öffentlichen Teil der Sitzung des Gestaltungsbeirats am 23.8.19 ab 13 Uhr im Darmstadtium, Saal Aurum die erneut geänderten Pläne von Aldi erstmals  zu sehen sind und um ggf. Stellung zu nehmen, werden Mitglieder der Projektgruppe Ortskern anwesend sein und würden sich freuen, wenn viele Bürger an der Sitzung teilzunehmen.